# Rauchwarnmelder — Einbau und Wartung

> Rauchwarnmelder nach niedersächsischer Bauordnung einbauen und jährlich prüfen — mit Protokoll, das im Schadensfall zählt.

Quelle (HTML): https://mfm.energy/sicherheitstechnik/rauchwarnmelder/

In Niedersachsen sind Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungsweg dienen, Pflicht — im Neubau wie im Bestand. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer. Wir übernehmen Ausstattung, Inbetriebnahme und die jährliche Prüfung für Privathaushalte, Vermieter und Hausverwaltungen.

## Was wir machen

- Ermittlung der erforderlichen Melderzahl und Positionen je Wohnung

- Montage geprüfter Melder nach DIN 14676 mit Langzeitbatterie

- Jährliche Funktionsprüfung mit Protokoll je Einheit

- Optional funkvernetzte Melder, die gemeinsam auslösen — sinnvoll über mehrere Etagen

- Auf Wunsch Kopplung mit Ihrer Smart-Home- oder Alarmanlage

## Warum das Protokoll wichtiger ist als der Melder

Im Brandfall fragt die Versicherung nicht, ob Melder hingen, sondern ob sie regelmäßig geprüft wurden. Ohne Nachweis steht der Eigentümer in der Beweispflicht — bei grober Fahrlässigkeit bis hin zur Leistungskürzung. Unsere Prüfung dokumentiert Datum, Ergebnis und Standort je Melder, sodass Sie im Ernstfall etwas in der Hand haben.

## Für Vermieter und Verwaltungen

Wir prüfen ganze Objekte in einem Durchgang, kündigen die Termine bei den Mietparteien an und melden Ihnen, welche Wohnungen beim ersten Anlauf nicht zugänglich waren. Sie bekommen eine Sammelübersicht statt lose Zettel.

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