In Niedersachsen sind Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungsweg dienen, Pflicht — im Neubau wie im Bestand. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer. Wir übernehmen Ausstattung, Inbetriebnahme und die jährliche Prüfung für Privathaushalte, Vermieter und Hausverwaltungen.
Was wir machen
- Ermittlung der erforderlichen Melderzahl und Positionen je Wohnung
- Montage geprüfter Melder (DIN EN 14604) mit Langzeitbatterie, Einbau und Instandhaltung nach DIN 14676
- Jährliche Funktionsprüfung mit Protokoll je Einheit
- Optional funkvernetzte Melder, die gemeinsam auslösen — sinnvoll über mehrere Etagen
- Auf Wunsch Kopplung mit Ihrer Smart-Home- oder Alarmanlage
Warum das Protokoll wichtig ist
Im Brandfall kann es darauf ankommen, ob Melder vorhanden waren und regelmäßig geprüft wurden. Ohne Nachweis kann das Fragen aufwerfen — auch gegenüber der Versicherung. Unsere Prüfung dokumentiert Datum, Ergebnis und Standort je Melder, sodass Sie im Ernstfall etwas in der Hand haben.
Für Vermieter und Verwaltungen
Wir prüfen ganze Objekte in einem Durchgang, kündigen die Termine bei den Mietparteien an und melden Ihnen, welche Wohnungen beim ersten Anlauf nicht zugänglich waren. Sie bekommen eine Sammelübersicht statt lose Zettel.



