Wer Anlagen betreibt, trägt Verantwortung dafür, dass sie sicher sind — und muss das im Zweifel nachweisen können. Ein Wartungsvertrag nimmt Ihnen die Terminverfolgung ab und sorgt dafür, dass die Nachweise vorliegen, bevor jemand danach fragt.
Was ein Vertrag bei uns abdeckt
- Wiederkehrende Prüfung ortsfester Anlagen und ortsveränderlicher Geräte (DGUV V3)
- Prüfung und Wartung von Sicherheits- und Notbeleuchtung
- Rauchwarnmelder-Prüfung mit Protokoll je Einheit
- Wartung von Klimaanlagen und Lüftungstechnik
- Sicht- und Funktionsprüfung von PV-Anlagen, Speichern und Wallboxen
- Terminplanung durch uns — Sie werden erinnert, nicht gemahnt
Warum sich das rechnet
Der offensichtliche Nutzen ist die Nachweisbarkeit. Der größere ist meist ein anderer: Bei geplanten Terminen fallen Mängel auf, bevor sie zum Ausfall werden — ein warmer Klemmpunkt, ein korrodierter Anschluss, eine Leuchte mit Feuchtigkeitseintritt. Ungeplante Ausfälle kosten oft mehr als die Wartung, die sie verhindert hätte.
Für Hausverwaltungen und Betriebe
Wir fassen Objekte und Prüfungen zu gemeinsamen Terminen zusammen und liefern eine Sammelübersicht statt einzelner Zettel. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Anlagen kennt. Mehr dazu unter Leistungen für Hausverwaltungen.



