Wer eine Mietwohnung vermietet, ein Gewerbe betreibt oder Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich verpflichtet, seine elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig prüfen zu lassen. Diese Prüfung ist unter dem Begriff „DGUV V3“ oder „E-Check“ bekannt – und sie ist mehr als eine bloße Formalität: Im Schadensfall entscheidet die Dokumentation darüber, ob die Versicherung zahlt oder ob Sie persönlich haften.

Hinweis: Alle Angaben zu Gesetzen, Normen und Förderprogrammen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: April 2026. Lassen Sie sich persönlich beraten →

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (kurz DGUV V3, früher BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie richtet sich primär an Arbeitgeber und gilt für alle gewerblichen Betriebe, öffentlichen Einrichtungen und Arbeitsstätten – also überall, wo Mitarbeiter beschäftigt werden. Bei rein vermieteten Wohnobjekten greift die DGUV V3 nicht direkt; hier ergibt sich die Prüfpflicht aus der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters nach §§823 ff. BGB. Sobald der Vermieter aber Personal beschäftigt (z. B. Hausmeister) oder Gewerberäume vermietet, greift auch die DGUV V3. Die Vorschrift stützt sich auf die DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 (Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte – seit September 2023 die Nachfolgenorm der bekannten DIN VDE 0701/0702) und die DIN VDE 0105-100 (Betrieb elektrischer Anlagen).

Konkret heißt das: Sie als Unternehmer, Vermieter oder Verantwortlicher müssen sicherstellen, dass alle elektrischen Geräte und Anlagen in Ihrem Verantwortungsbereich in regelmäßigen Abständen von einer Elektrofachkraft geprüft werden – und Sie müssen das nachweisen können. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im Schadensfall (Brand, Personenschaden) auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.

Häufiger Irrtum: Die DGUV V3 ist nicht „freiwillig“ oder „empfehlenswert“ – sie ist Pflicht. Auch wenn nichts passiert, kann die zuständige Berufsgenossenschaft bei Kontrollen Nachweise verlangen. Bei Schadensereignissen prüfen Versicherungen routinemäßig, ob die Pflichtprüfungen aktuell waren.

Wer ist verantwortlich?

Die Verantwortung liegt immer beim „Unternehmer“ im weiteren Sinne – also bei der Person oder Organisation, die das wirtschaftliche Risiko trägt und Mitarbeiter oder Räume zur Verfügung stellt. Im Einzelnen:

Unternehmen und Selbstständige

Jeder Geschäftsführer, jede Inhaberin und jeder Selbstständige ist für die elektrische Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Das gilt vom Einzelhandel über Handwerksbetriebe bis zum Industrieunternehmen. Je nach Größe kann die Verantwortung formal an einen „Verantwortlichen für elektrotechnische Belange“ (VEFK) übertragen werden – die rechtliche Letztverantwortung bleibt aber bei der Geschäftsleitung.

Vermieter und Hausverwaltungen

Vermieter unterliegen der Verkehrssicherungspflicht nach §§823 ff. BGB. Diese verlangt, die Mietsache in einem für den Mieter gefahrlosen Zustand zu halten. Sie sind verantwortlich für die elektrische Sicherheit der Allgemeinflächen (Treppenhaus, Keller, Fahrradraum, Außenbeleuchtung) und der vermieteten Räume. Innerhalb der vermieteten Wohnung obliegt die Sicherheit der mitvermieteten Geräte (Herd, Einbauküche, Heizung) dem Vermieter. Geräte, die der Mieter selbst mitgebracht hat, sind dessen Verantwortung. Die DGUV V3 gilt formell nur, sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen (z. B. Hausmeister) oder Gewerberäume vermieten – die zugrunde liegenden VDE-Normen bleiben aber der praktische Maßstab, weil Versicherungen und Gerichte sie als Stand der Technik heranziehen.

Öffentliche Einrichtungen

Schulen, Kindergärten, Sportvereine, Verwaltungen und ähnliche Einrichtungen unterliegen den gleichen Pflichten wie Unternehmen. Hier kommt oft noch hinzu, dass besondere Schutzbedürftigkeit (Kinder, Senioren, Menschen mit Einschränkungen) zu strengeren Maßstäben führt.

Was wird geprüft?

Die Prüfung gliedert sich grundsätzlich in zwei Bereiche: ortsfeste Anlagen (also alles, was fest installiert ist) und ortsveränderliche Geräte (Steckergeräte, Werkzeuge, mobile Maschinen). Beide Bereiche haben unterschiedliche Normen und Prüfintervalle.

Ortsfeste Anlagen nach DIN VDE 0105-100

Hierzu zählen die Hausinstallation, der Zählerschrank, die Verteiler, fest verlegte Leitungen, fest angeschlossene Geräte (Herd, Boiler, Klimaanlagen), Beleuchtungsanlagen und der Außenbereich. Bei der Prüfung werden unter anderem geprüft:

  • Sichtprüfung auf erkennbare Mängel (defekte Steckdosen, beschädigte Leitungen, fehlende Abdeckungen)
  • Messung des Schutzleiterwiderstands
  • Messung der Isolationswiderstände
  • Funktionsprüfung der Fehlerstromschutzschalter (FI/RCD)
  • Prüfung der Schutzleiter und Erdung
  • Dokumentation aller Messwerte und Auffälligkeiten

Ortsveränderliche Geräte nach DIN EN 50699 (VDE 0702)

Hierzu zählen alle Geräte mit Stecker: Computer, Drucker, Bürobedarf, Werkzeuge, Verlängerungskabel, Kaffeemaschinen, Werkstattlampen. Die Prüfung umfasst:

  • Sichtprüfung auf Beschädigungen (Knicke im Kabel, beschädigte Stecker, lose Anschlüsse)
  • Messung des Schutzleiterwiderstands (bei Schutzklasse I)
  • Messung des Isolationswiderstands
  • Messung des Berührungsstroms oder Schutzleiterstroms
  • Funktionsprüfung
  • Anbringen einer Prüfplakette mit nächstem Prüftermin
Was die Prüfplakette aussagt: Eine grüne Plakette mit Datum bedeutet: Dieses Gerät wurde geprüft und ist bis zum angegebenen Datum freigegeben. Eine rote Plakette signalisiert: Gerät defekt, nicht verwenden, muss repariert oder ausgesondert werden. Wir kleben Plaketten an jedes geprüfte Gerät und führen ein elektronisches Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen.

Prüffristen – wie oft muss geprüft werden?

Die Prüffristen hängen vom Einsatzbereich und der Beanspruchung ab. Die DGUV gibt Richtwerte vor, die für die meisten Anwendungsfälle gelten. In Sonderfällen (Baustellen, raue Umgebungen, hohe Beanspruchung) gelten kürzere Intervalle.

Ortsveränderliche Geräte – Richtwerte

Einsatzbereich Prüffrist Beispiele
Büro 24 Monate (Richtwert) PC, Drucker, Schreibtischlampen, Kaffeemaschinen
Werkstatt, Lager, Produktion 12 Monate Akku-Bohrer, Bohrmaschinen, Werkstattleuchten, Verlängerungskabel
Baustelle 3 bis 6 Monate (Richtwert 6, auf 3 reduzierbar bei harter Beanspruchung) Kreissäge, Trennschleifer, Stromverteiler, Kabeltrommel
Krankenhaus, Pflegeeinrichtung 6 Monate Medizingeräte, Pflegehilfsmittel
Schulen, Kitas, öffentliche Einrichtungen 12 Monate Pädagogisch genutzte Geräte, Küche, Bewegungsräume

Diese Werte sind Richtwerte – die genauen Fristen legt der Unternehmer auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung fest. Wenn die Geräte aus Erfahrung selten ausfallen, kann die Frist verlängert werden. Treten häufig Defekte auf, muss verkürzt werden. Wir helfen Ihnen, eine sinnvolle Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb zu erstellen.

Ortsfeste Anlagen – Richtwerte

Anlagenart Prüffrist
Bürogebäude, Verwaltung 4 Jahre
Werkstätten, Produktion 4 Jahre
Baustellen-Verteiler 1 Jahr
Vermietete Wohnungen (Allgemeinflächen) 4 Jahre (empfohlen)
FI-/RCD-Schutzschalter (Funktionsprüfung) 6 Monate (durch Nutzer per Prüftaste), 1 Jahr (durch Fachkraft)
Bei Vermietung gibt es keine pauschale gesetzliche Pflicht im BGB für ein bestimmtes Prüfintervall – aber die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters (§§ 823 ff. BGB) verlangt, dass die elektrische Sicherheit gewährleistet ist. In der Praxis und vor Gericht hat sich das Intervall von 4 Jahren etabliert. Manche Versicherungen verlangen einen aktuellen Nachweis als Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Was passiert ohne DGUV-Prüfung?

Solange nichts passiert, oft nichts. Aber sobald ein Schadensfall eintritt, wird es ungemütlich:

1. Versicherungsverweigerung

Bei einem Brand, einem Personenschaden oder einem Wasserschaden durch defekte Elektrik prüft die Versicherung routinemäßig, ob die elektrischen Anlagen normgerecht gewartet waren. Fehlt die DGUV-Dokumentation, kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen. Bei großen Schäden geht es schnell um sechsstellige Beträge.

2. Bußgelder

Die zuständige Berufsgenossenschaft kann bei Kontrollen Nachweise verlangen. Werden Mängel oder fehlende Prüfungen festgestellt, drohen Bußgelder im vierstelligen Bereich – pro Verstoß. Bei wiederholten Verstößen können auch fünfstellige Beträge fällig werden.

3. Persönliche Haftung

Wenn ein Mitarbeiter, Mieter oder Kunde durch eine defekte elektrische Anlage zu Schaden kommt, haftet der Unternehmer persönlich – mit seinem Privatvermögen. Im schlimmsten Fall (Personenschaden mit fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung) drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

4. Vertragsverletzung

Viele Mietverträge, Pachtverträge und Versicherungsverträge enthalten Klauseln, die die DGUV-konforme Wartung der elektrischen Anlagen ausdrücklich vorschreiben. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zur Kündigung oder zu Schadensersatzforderungen führen.

So läuft eine DGUV-V3-Prüfung ab

Wir haben den Prüfprozess so optimiert, dass er für unsere Kunden so wenig Aufwand wie möglich verursacht. Hier sind die typischen Schritte:

  1. Auftragsklärung: Sie melden sich bei uns, wir klären den Umfang (wie viele Geräte, welche Räume, welche Anlagen) und vereinbaren einen Termin, der zu Ihrem Betriebsablauf passt.
  2. Vor-Ort-Termin: Wir kommen mit Prüftechnik, einem Messgerät nach DIN VDE 0701/0702 (z. B. Gossen Metrawatt PROFITEST oder Fluke 6500) und einem Laptop für die Dokumentation.
  3. Sichtprüfung: Jedes Gerät wird zunächst optisch geprüft. Defekte Geräte werden direkt aussortiert.
  4. Messung: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsstrom – alles wird gemessen und automatisch im Prüfgerät gespeichert.
  5. Funktionsprüfung: Jedes Gerät wird kurz eingeschaltet, um die Funktion zu prüfen.
  6. Plakettierung: Geprüfte und in Ordnung befundene Geräte bekommen eine Prüfplakette mit Datum der nächsten Prüfung.
  7. Mängelliste: Defekte Geräte werden gesperrt und in einer Mängelliste dokumentiert. Sie entscheiden, ob sie repariert oder ausgesondert werden.
  8. Prüfprotokoll: Sie bekommen ein vollständiges Prüfprotokoll als PDF und in Papierform – mit allen Messwerten, einer Geräteliste, der Mängelliste und einem Erinnerungsdatum für die nächste Prüfung.

Bei größeren Betrieben mit vielen Geräten teilen wir die Prüfung auf mehrere Termine auf, damit der Betriebsablauf nicht gestört wird. Wir prüfen am Wochenende, abends oder in den Pausen – wie es für Sie am besten passt.


Gewerbe & Handwerk

Werkstatt, Produktion, Büro, Lager. Komplette Geräteprüfung nach DIN EN 50699 (VDE 0702) und Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100.

Vermieter & Hausverwaltungen

Allgemeinflächen, vermietete Räume, Allgemein-Elektrik. Auf Wunsch auch in den vermieteten Wohnungen (mit Mieter-Einverständnis).

Öffentliche Einrichtungen

Schulen, Kitas, Vereine, Verwaltungen. Wir kennen die besonderen Anforderungen für schutzbedürftige Gruppen.

E-Check für Privatkunden – freiwillig, aber sinnvoll

Im Gegensatz zur DGUV V3 ist der „E-Check“ für private Wohnungen und Eigenheime freiwillig. Trotzdem empfehlen wir ihn, vor allem in zwei Situationen:

Vor dem Hauskauf

Bevor Sie ein Bestandshaus kaufen, lohnt sich eine elektrische Bestandsaufnahme. Wir prüfen die Verteiler, die Erdungsanlage, die Sicherungen, die FI-Schalter und die wichtigsten Stromkreise. Sie wissen vor Vertragsabschluss, ob ein größerer Sanierungsbedarf besteht – das kann den Kaufpreis beeinflussen oder ein Argument im Verhandlungsgespräch sein.

Bei Versicherungsfragen

Manche Hausratversicherungen geben Rabatt, wenn Sie einen aktuellen E-Check-Nachweis vorlegen können. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Sie wertvolle Elektronik (Heimkino, Computer, Smart Home) versichern. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung – die Konditionen sind unterschiedlich.

Was unterscheidet uns von „Discount-E-Checks“?

In den letzten Jahren tauchen immer öfter Anbieter auf, die Pauschalen für DGUV-Prüfungen anbieten – besonders günstig, besonders schnell. Wir raten zu Vorsicht:

  • Eine ordentliche Prüfung dauert. Pro Gerät müssen Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung und Dokumentation gemacht werden – das geht nicht in 30 Sekunden.
  • Eine ordentliche Dokumentation ist Pflicht. Wenn Sie nur einen Stempel auf Papier bekommen, ohne Messwerte und ohne nachvollziehbare Gerätezuordnung, ist die Prüfung im Schadensfall wertlos.
  • Eine ordentliche Mängelbearbeitung kostet. Wenn der Prüfer findet, dass an Ihrem Verteiler die Erdung fehlt, muss das festgehalten und repariert werden – das ist nicht in einer Pauschale enthalten.

Wir machen keine Discount-Prüfungen. Wir nehmen uns die Zeit, die nötig ist, dokumentieren ordentlich und stehen mit unserem Meisterbetrieb für die Qualität gerade. Im Schadensfall haben Sie eine Dokumentation, die jeder Versicherung und jeder Berufsgenossenschaft standhält.

Unser Service-Versprechen: Sie bekommen von uns ein PDF-Prüfprotokoll mit allen Messwerten, eine Geräteliste mit Plakettennummern, eine Mängelliste mit Empfehlungen, ein Erinnerungsdatum für die nächste Prüfung und auf Wunsch einen Wartungsvertrag, in dem wir die Prüfung fest einplanen. So vergessen Sie keinen Termin und sind immer auf der sicheren Seite.

Häufige Fragen zur DGUV V3 und zum E-Check

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