Warum ist das Messkonzept so wichtig?
Das Messkonzept bestimmt, wie Erzeugung und Verbrauch Ihrer PV-Anlage gemessen und abgerechnet werden. Der Netzbetreiber (Avacon Netz oder Enercity Netz) muss das Messkonzept vor der Inbetriebnahme genehmigen.
Die Wahl des richtigen Messkonzepts beeinflusst direkt Ihr Abrechnungsmodell, die steuerliche Behandlung und die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage. Bei komplexen Installationen mit Speicher, Wärmepumpe und Wallbox ist die richtige Konfiguration entscheidend.
Übersicht der Messkonzepte
Überschusseinspeisung (Standard)
EEG-Vergütung: 7,78 ct/kWh bis 10 kW (Inbetriebnahme 01.02.2026–31.07.2026, Teileinspeisung; Quelle: BNetzA)
Geeignet für: Einfamilienhäuser mit normalem Stromverbrauch. Das einfachste und häufigste Modell.
Volleinspeisung
EEG-Vergütung: 12,34 ct/kWh bis 10 kW (Inbetriebnahme 01.02.2026–31.07.2026, Volleinspeisung; Quelle: BNetzA) — deutlich höher als bei Überschuss.
Geeignet für: Große Dachflächen ohne hohen Eigenverbrauch, z. B. Hallen oder Gewerbedächer.
Kaskadenmessung
Vorteil: Genaue Zuordnung von Verbrauch und Erzeugung je Komponente. Notwendig für §14a-konforme Abrechnung.
Geeignet für: Anlagen mit PV + Speicher + Wallbox + Wärmepumpe.
Wärmepumpen-Kaskade (WP-Kaskade)
Vorteil: WP-Tarif (reduziertes Netzentgelt nach §14a) bei gleichzeitiger Nutzung von PV-Überschuss.
Geeignet für: Einfamilienhäuser mit PV + Wärmepumpe, die vom günstigen WP-Tarif profitieren möchten.
Welches Konzept für welche Situation?
EFH ohne Wärmepumpe
Ein Zweirichtungszähler genügt. Unkompliziert und wirtschaftlich.
EFH mit Wärmepumpe
Separater WP-Zähler für reduzierten Netzentgelttarif. PV-Strom wird zuerst von der WP genutzt.
EFH mit WP + Wallbox
Jede Komponente einzeln erfasst. §14a-konform, optimale Abrechnung.
Mehrfamilienhaus (Mieterstrom)
Hauptzähler + Unterzähler je Wohnung. Mehr dazu unter Mieterstrom.
Anforderungen der Netzbetreiber
Avacon Netz
Enercity Netz
MFM erstellt Ihr Messkonzept
Die VDEW-Messkonzepte im Detail
Die in Deutschland etablierten Messkonzepte gehen auf den VDEW (Verband der Elektrizitätswirtschaft, heute BDEW) zurück und sind die Standardvorlagen, die alle deutschen Netzbetreiber kennen und akzeptieren. Sie sind in der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 (für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz) und in den TAB der Netzbetreiber referenziert. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Konzepte – damit Sie verstehen, was bei Ihrer Anlage gemacht wird und warum.
Messkonzept 1 – Einspeisezähler bei Volleinspeisung
Das einfachste Konzept: Ein separater Zähler misst die ins Netz eingespeiste Energie der PV-Anlage, ein zweiter Zähler den gesamten Strombezug aus dem Netz. Es gibt keinen Eigenverbrauch der PV-Anlage – aller erzeugte Strom geht ins Netz. Wirtschaftlich macht das heute fast nie Sinn, weil die Eigenverbrauchsersparnis (ca. 35 ct/kWh) deutlich höher ist als die Einspeisevergütung (aktuell ca. 8 ct/kWh).
Es gibt aber Sonderfälle, in denen Volleinspeisung sinnvoll ist: Bei sehr großen Dachanlagen ohne ausreichenden Eigenverbrauch (z. B. unbewohnte Gewerbehallen, reine Investmentanlagen) oder bei der erhöhten Volleinspeisevergütung für Anlagen, die sich technisch nicht anders anbinden lassen.
Messkonzept 2 – Überschusseinspeisung mit Zweirichtungszähler
Das ist das mit Abstand häufigste Konzept im Wohnbau. Ein einziger Zweirichtungszähler misst den Strombezug aus dem Netz und die Einspeisung ins Netz in derselben Box. Der eigenverbrauchte PV-Strom läuft „an diesem Zähler vorbei“ – er taucht weder im Bezug noch in der Einspeisung auf. Das ist abrechnungstechnisch sauber und verlangt nur eine Zählerstelle.
Sie sehen am Zähler also nur, was Sie aus dem Netz beziehen und was Sie überschüssig einspeisen. Wie viel Sie selbst verbrauchen, sehen Sie über das Energiemanagement Ihrer PV-Anlage oder Ihres Speichers. Für die meisten Eigenheime und kleinere Mehrfamilienhäuser ist Konzept 2 der Standard.
Messkonzept 3 – Mehrere Erzeugungsanlagen
Wenn Sie mehrere PV-Anlagen am gleichen Standort betreiben (z. B. eine alte 5-kWp-Anlage und eine neue 10-kWp-Erweiterung), brauchen Sie für jede Anlage einen eigenen Erzeugungszähler. Das ist nötig, weil die Einspeisevergütungen unterschiedlich hoch sein können (jede Anlage ist mit dem zum Inbetriebnahme-Datum gültigen EEG-Satz vergütet) und beide getrennt abgerechnet werden müssen.
Die Kosten für den zusätzlichen Zähler und das aufwändigere Messkonzept sollten Sie bei einer Anlagenerweiterung einplanen. Wir prüfen vor jeder Erweiterung, ob es wirtschaftlicher ist, die alte Anlage stillzulegen und alles neu aufzubauen – oder die alte zu behalten und mit einem zusätzlichen Zähler zu kombinieren.
Messkonzept 4 – Eigenversorgung mit Erzeugungszähler
Bei Anlagen mit hohem Eigenverbrauch und gleichzeitig steuerlich relevanten Aspekten (z. B. Gewerbe, das die EEG-Umlage anrechnen muss) wird ein separater Erzeugungszähler benötigt. Er misst die gesamte erzeugte PV-Leistung – unabhängig davon, ob sie eingespeist oder selbst verbraucht wird. So lässt sich exakt nachweisen, wie viel die Anlage erzeugt hat und wie viel davon ins Netz ging.
Mit der 0%-Mehrwertsteuer-Regelung und den Einkommensteuerbefreiungen für PV-Anlagen bis 30 kWp pro Wohneinheit ist Messkonzept 4 für die meisten Privatkunden überflüssig geworden. Im Gewerbebereich bleibt es relevant.
Messkonzept 6 – Mieterstrom und GGV
Für Mehrfamilienhäuser mit Mieterstrom (§42a EnWG) oder Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung (§42b EnWG) gilt ein eigenes Messkonzept. Hier braucht jede Wohnung einen Smart Meter (intelligentes Messsystem, iMSys), die PV-Anlage einen Einspeisezähler und die Allgemeinanlagen (Aufzug, Treppenhaus, Heizung) einen Allgemeinzähler. Die Verteilung des PV-Stroms auf die einzelnen Wohnungen erfolgt durch einen Mess- und Abrechnungsdienstleister auf Basis der Smart-Meter-Daten.
Mit der GGV nach §42b EnWG ist seit 2024 vieles einfacher geworden, weil der Eigentümer nicht mehr zum Energieversorger wird. Mehr dazu auf unserer Seite zu Mieterstrom und GGV.
Kaskadenmessung – wenn Wärmepumpe und Heizstrom dazukommen
Die Kaskadenmessung ist ein besonderes Messkonzept, das oft missverstanden wird. Sie kommt zum Einsatz, wenn Sie einen vergünstigten Wärmepumpentarif (Heizstromtarif) nutzen wollen. Das Prinzip: Es gibt einen „Hauptzähler“ für den normalen Haushaltsstrom und einen nachgeschalteten „Unterzähler“ für die Wärmepumpe. Der Unterzähler wird vom Hauptzähler subtrahiert, damit der Wärmepumpenstrom nur einmal abgerechnet wird – aber zum günstigeren Tarif.
Klassische WP-Kaskade vs. moderne Lösung
Früher wurde die WP-Kaskade rein elektrisch realisiert: Zwei separate Zähler, mechanische Verrechnung über Kaskadenschaltung, je nach Tageszeit unterschiedliche Tarife (HT/NT). Heute ist das oft anders. Mit dem Smart Meter Gateway können virtuelle Zähler erzeugt werden – also rechnerische Zählerstände, die auf Basis der Smart-Meter-Daten berechnet werden, ohne dass ein physischer zweiter Zähler nötig ist. Das spart Platz im Schrank und ist deutlich flexibler.
Die moderne Variante hat aber eine Voraussetzung: Sie brauchen ein iMSys (intelligentes Messsystem) und einen Messstellenbetreiber, der virtuelle Zähler unterstützt. In der Region Hannover ist das je nach Netzbetreiber und Stromlieferant unterschiedlich – wir prüfen das vor jedem Projekt.
Sonderfall: PV mit Speicher und Notstromfunktion
Wenn Sie eine PV-Anlage mit Speicher und Notstromfunktion (z. B. ein E3DC-Hauskraftwerk) installieren, kommt eine zusätzliche Herausforderung dazu: Im Notstrombetrieb wird das Haus vom Netz getrennt. Der normale Zähler „sieht“ in dieser Zeit nichts vom Verbrauch im Haus – es darf ja auch gar nichts ins Netz eingespeist oder vom Netz bezogen werden. Das Messkonzept muss diese besondere Betriebsart berücksichtigen.
In der Praxis ist das kein Problem, weil moderne Hauskraftwerke und Smart Meter das richtig erfassen. Wichtig ist nur, dass die Verkabelung im Schaltschrank korrekt ist: Der Notstromkreis muss klar vom Netzbezugskreis getrennt sein, damit auch beim Wiederzuschalten ans Netz keine Spannungsspitzen oder Phasenverschiebungen auftreten. Das gehört zum Standard, wenn ein zertifizierter Fachbetrieb die Installation durchführt.
Mehrfachmessung im Mehrfamilienhaus
Bei Mehrfamilienhäusern wird es komplex. Hier gibt es typischerweise:
- Einen Allgemeinstromzähler für Treppenhausbeleuchtung, Aufzug, Heizungspumpe, Lüftung und Klingelanlage
- Einen Smart Meter pro Wohnung für den individuellen Verbrauch jedes Mieters
- Einen Einspeisezähler für die PV-Anlage, der die ins Netz eingespeiste Überschussmenge erfasst
- Einen Erzeugungszähler für die gesamte PV-Erzeugung (bei GGV oder Mieterstrom verpflichtend)
- Optional einen Wallbox-Zentralzähler für die Tiefgarage, wenn die Wallboxen eichrechtskonform abgerechnet werden sollen
All diese Zähler müssen normgerecht im Zählerschrank untergebracht werden – mit ausreichend Reserveplätzen für spätere Erweiterungen. Wir planen MFH-Zähleranlagen so, dass auch in 10 Jahren noch nachgerüstet werden kann, ohne dass der ganze Schrank gewechselt werden muss.
Anmeldung und Abstimmung mit dem Netzbetreiber
Das Messkonzept wird im Rahmen der Netzanschluss-Anmeldung mit dem zuständigen Netzbetreiber abgestimmt. In der Region Hannover sind das primär:
- Avacon Netz (Wunstorf, Bad Nenndorf, Schaumburg, Pattensen und große Teile des Umlands)
- enercity Netz (Hannover Stadt, Langenhagen, Laatzen, Garbsen, Seelze)
- LeineNetz (Neustadt am Rübenberge)
- Stadtwerke Springe und Stadtwerke Barsinghausen (Letztere nutzt Avacon-Netz)
Jeder Netzbetreiber hat eigene Vorlagen für Messkonzept-Beschreibungen, die wir bei der Anmeldung mit einreichen. Die Vorlagen folgen den VDEW-Standards, sind aber leicht unterschiedlich formuliert. Wir kennen die jeweiligen Anforderungen und reichen die Unterlagen so ein, dass es keine Rückfragen gibt – das beschleunigt den Anmeldeprozess deutlich.
Messkonzept für Ihre PV-Anlage
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