Hinweis: Alle Angaben zu Gesetzen, Normen und Förderprogrammen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: April 2026. Lassen Sie sich persönlich beraten →

Was ist §14a EnWG?

Seit dem 1. Januar 2024 regelt der novellierte §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit der BNetzA-Festlegung BK6-22-300 den Umgang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) im Niederspannungsnetz.

Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW betreibt, muss diese beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Im Gegenzug erhalten Sie eine Reduktion der Netzentgelte.

Welche Geräte fallen unter §14a?

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten alle folgenden Geräte mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW (> 4,2 kW) elektrischer Aufnahmeleistung:

Wärmepumpen

Alle Typen: Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser. Auch reversible Wärmepumpen (Heizen + Kühlen) – unabhängig vom aktuellen Betriebsmodus. Maßgeblich ist die elektrische Aufnahmeleistung, nicht die thermische Leistung.

Klimaanlagen

Split- und Multi-Split-Klimaanlagen mit mehr als 4,2 kW elektrischer Leistung. Typisch bei Multi-Split-Systemen mit mehreren Innengeräten oder gewerblichen Klimaanlagen. Einzelne Wohnraum-Splits liegen meist unter der Schwelle (1–3 kW).

Ladeeinrichtungen

Wallboxen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge – sowohl AC als auch DC. Nahezu alle Wallboxen ab 11 kW fallen darunter. Auch mobile Ladeeinrichtungen, sofern fest installiert.

Batteriespeicher

Stationäre Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW Ladeleistung aus dem Netz. Betrifft die meisten Hausspeicher-Systeme (E3/DC, BYD, etc.).
Wichtig: Die Schwelle > 4,2 kW bezieht sich auf die elektrische Aufnahmeleistung am Netzanschluss, nicht auf die thermische Leistung. Eine Wärmepumpe mit 12 kW Heizleistung aber nur 3,5 kW elektrischer Aufnahme liegt unter der Schwelle. Eine Multi-Split-Klimaanlage mit 8 kW Kälteleistung und 2,8 kW elektrisch ebenfalls. Maßgeblich ist die Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-22-300).

Was darf der Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber (z. B. Avacon Netz, Enercity Netz in der Region Hannover) darf bei einer akuten oder unmittelbar drohenden Gefährdung des Netzbetriebs die Leistung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär auf mindestens 4,2 kW dimmen. Bei präventiver Steuerung gelten zusätzliche Grenzen (laut BNetzA u. a. bis zu zwei Stunden täglich innerhalb definierter Rahmen). Das bedeutet:

• Ihre Wärmepumpe läuft weiter – nur etwas reduziert
• Ihr E-Auto lädt weiter – mit ca. 25 km Reichweite pro Stunde
• Ihre Klimaanlage kühlt weiter – mit reduzierter Leistung
• Eine vollständige Abschaltung ist gesetzlich ausgeschlossen

Die drei Module – Ihre Gegenleistung

Modul 1: Pauschale Reduktion

Feste jährliche Netzentgelt-Reduktion:

110 € pro Jahr bei separatem Zählpunkt für die SteuVE
190 € pro Jahr bei gemeinsamem Zählpunkt mit dem Haushalt

Kein Smart Meter erforderlich. Gilt automatisch seit 01.01.2024. Die Pauschale wird über den Stromversorger verrechnet.

Geeignet für: Die meisten Haushalte – einfach, ohne Zusatztechnik.

Modul 2: Reduziertes Arbeitsentgelt

60 % Reduktion des Arbeitspreisanteils am Netzentgelt.

Voraussetzung: Separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. In der Praxis oft ein intelligentes Messsystem (iMSys).

Lohnt sich besonders bei hohem Verbrauch – z. B. Wärmepumpe und Wallbox und Klimaanlage am selben Anschluss.

Geeignet für: Haushalte mit > 6.000 kWh/Jahr über steuerbare Geräte.

Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt

Dynamische Netzentgelte je nach Tageszeit und Netzauslastung.

Ergänzt Modul 1. Günstigere Netzentgelte in Schwachlastzeiten (nachts, mittags). Erfordert ein intelligentes Messsystem (iMSys) mit Smart Meter Gateway.

Besonders interessant in Kombination mit dynamischem Stromtarif und E3/DC AI 360.

Geeignet für: Haushalte mit Smart Home und dynamischem Tarif.

Zeitplan und Übergangsfristen

Seit 01.01.2024: Neue Regelung in Kraft. Neue SteuVE müssen angemeldet werden. Module 1 und 2 verfügbar.
Seit 01.04.2025: Modul 3 (zeitvariables Netzentgelt) verfügbar – abhängig von iMSys-Rollout.
Bis 31.12.2028: Übergangsfrist für Bestandsanlagen – bestehende §14a-Vereinbarungen (Rundsteuerempfänger, Sperrzeiten) können bis dahin bestehen bleiben.

Bestandsschutz: Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Speicher, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, genießen Bestandsschutz bis 31.12.2028. Alte Vereinbarungen (z. B. HT/NT-Tarif mit Sperrzeiten) bleiben gültig. Ein freiwilliger Wechsel ins neue System ist jederzeit möglich.

Technische Anforderungen

Steuerungseinrichtung: Der Netzbetreiber benötigt eine technische Möglichkeit, Dimm-Signale zu senden. Dies erfolgt über:

Steuerbox über das Smart Meter Gateway (Zielarchitektur, EEBUS-Protokoll)
Rundsteuerempfänger (Übergangszeit bis 2028)
Integrierte Lösung im Speichersystem (z. B. E3/DC mit EEBUS-Integration)

Messstellenbetrieb: Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) – in der Regel der lokale Verteilnetzbetreiber – ist für den iMSys-Einbau verantwortlich. Die Kosten des Messstellenbetriebs sind gesetzlich nach MsbG gedeckelt und hängen von der Fallgruppe ab. Laut Bundesnetzagentur gelten u. a. 25 €/Jahr für eine moderne Messeinrichtung (mME) und für iMSys im §14a-Pflichteinbau bis zu 50 €/Jahr, plus zusätzlich bis zu 50 €/Jahr für Einbau und Betrieb der Steuerungseinrichtung. Maßgeblich ist die aktuelle BNetzA-Übersicht sowie das Preisblatt Ihres Messstellenbetreibers.

Was bedeutet §14a für Ihre PV-Anlage?

Wenn Sie eine PV-Anlage mit Speicher, Wallbox, Wärmepumpe oder Klimaanlage betreiben, fallen alle diese Geräte einzeln unter §14a. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist Pflicht.

Die gute Nachricht: Mit einem E3/DC Hauskraftwerk ist die §14a-Konformität bereits integriert:

EEBUS-Protokoll ab Werk in allen E3/DC Hauskraftwerken
Module 1 und 3 werden über das integrierte Energiemanagement umgesetzt
Automatische Lastreduktion bei Netzbetreiber-Signal auf 4,2 kW am Netzanschlusspunkt
Intelligente Priorisierung: Das E3/DC-System entscheidet, welche Verbraucher zuerst gedimmt werden

Mehr über E3/DC Hauskraftwerke erfahren →

Anmeldung beim Netzbetreiber

Avacon Netz

Online-Anmeldung über das Avacon Netz Portal. Formular „Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG“ – für Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage und Speicher.

Enercity Netz

Online-Anmeldung. Separate Formulare für Wärmepumpe, Wallbox, Klimaanlage und Speicher. Smart-Meter-Pflicht bei Neuanlagen.

MFM übernimmt das

Als eingetragener Elektrofachbetrieb melden wir Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen direkt beim Netzbetreiber an. Sie müssen sich um nichts kümmern.

BNetzA-Festlegung BK6-22-300 im Detail

Die rechtliche Grundlage für die praktische Umsetzung des §14a EnWG ist die Festlegung BK6-22-300 der Bundesnetzagentur. Sie wurde am 27. November 2023 beschlossen, im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist seit dem 1. Januar 2024 verbindlich. Diese Festlegung übersetzt den abstrakten Gesetzestext in konkrete technische, organisatorische und wirtschaftliche Vorgaben.

Die Kernpunkte der Festlegung lassen sich in vier Bereiche gliedern: Wer ist betroffen, welche Steuerung ist erlaubt, welche Mindestleistung muss garantiert sein und welche Vergünstigungen gibt es im Gegenzug. Wir gehen im Folgenden auf jeden Punkt ein.

Wer ist betroffen?

Die Festlegung gilt für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden und eine Leistungsaufnahme von mehr als 4,2 kW haben. Konkret sind das vier Gerätekategorien:

  • Nicht-öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge (also klassische Wallboxen am Eigenheim, im Mehrfamilienhaus, am Mitarbeiterparkplatz)
  • Wärmepumpen-Heizungsanlagen einschließlich Brauchwasserwärmepumpen, mit oder ohne ergänzende Direktheizung
  • Anlagen zur Raumkühlung – das umfasst Klimaanlagen, Splitgeräte und VRF-Systeme über 4,2 kW
  • Stromspeicher – also Heimspeicher und Hauskraftwerke, die Strom aus dem Netz beziehen können

Was nicht betroffen ist: gewöhnliche Haushaltsgeräte (Herd, Backofen, Wasserkocher), Beleuchtung, Ladegeräte für Werkzeuge oder kleine Elektrogeräte. Auch öffentliche Ladesäulen fallen nicht unter §14a – sie haben einen eigenen rechtlichen Rahmen über die Ladesäulenverordnung.

Was bedeutet „Drosselung auf 4,2 kW“ konkret?

Die Festlegung garantiert, dass jedem Anschluss mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung mindestens 4,2 kW Leistung zur Verfügung stehen müssen – auch im Drosselungsfall. Das ist eine wichtige Schutzklausel, denn so kann der Netzbetreiber niemals die Versorgung komplett abstellen. Ein E-Auto lädt bei 4,2 kW pro Stunde etwa 20 km Reichweite nach – ausreichend für Notfälle. Eine Wärmepumpe arbeitet bei 4,2 kW im Winter zwar nicht mehr mit voller Leistung, aber sie friert auch nicht ein.

Die Drosselung ist außerdem nur in echten Netzengpass-Situationen vorgesehen. In der Praxis bedeutet das: Sie wird sehr selten ausgelöst. Die Bundesnetzagentur hat in ihren Beratungen darauf hingewiesen, dass die Drosselung als „Notbremse“ gedacht ist – nicht als regelmäßige Steuerung. Trotzdem muss die technische Möglichkeit dafür vorhanden sein.

Wichtig: Bei mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen am gleichen Anschluss (z. B. Wallbox + Wärmepumpe + Speicher) wird die Mindestleistung von 4,2 kW nicht pro Gerät addiert. Sie gilt für die gesamte Summe der steuerbaren Lasten. Der Netzbetreiber kann dann fordern, dass die 4,2 kW intelligent zwischen den Geräten verteilt werden – das ist die Aufgabe eines Energiemanagementsystems.

Die zwei Wege zur §14a-Konformität

Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten, eine steuerbare Verbrauchseinrichtung §14a-konform anzuschließen. Welcher Weg sinnvoller ist, hängt davon ab, wie viele steuerbare Geräte Sie haben und wie weit Sie das Energiemanagement Ihres Hauses ausbauen wollen.

Variante A: Direktsteuerung über Steuerbox

Bei der Direktsteuerung bekommt jedes steuerbare Gerät eine eigene Steuerbox am Smart-Meter-Gateway. Diese Box empfängt die Steuerbefehle vom Netzbetreiber und gibt sie an das jeweilige Gerät weiter – meist über potentialfreie Kontakte oder analoge 0–10 V. Wenn der Netzbetreiber drosselt, wird das Gerät einzeln auf 4,2 kW reduziert.

  • Vorteil: einfach umzusetzen, vom Netzbetreiber gut zu verstehen, keine Software nötig
  • Nachteil: jedes Gerät braucht eine eigene Steuerbox (was Kosten und Platz im Schrank verursacht), keine Optimierung zwischen den Geräten möglich, kein Mehrwert im Normalbetrieb

Variante B: Steuerung über Energiemanagementsystem (EMS)

Bei der EMS-Lösung sitzt ein zentrales Energiemanagementsystem zwischen dem Smart-Meter-Gateway und allen steuerbaren Geräten. Wenn der Netzbetreiber drosseln will, sendet er ein Signal an das EMS – und das EMS verteilt die erlaubten 4,2 kW intelligent. Beispiel: Wenn die Wärmepumpe gerade heizt und die Wallbox gerade lädt, kann das EMS entscheiden, ob die Wärmepumpe Vorrang bekommt (Komfort), die Wallbox (Auto wird morgens gebraucht) oder beide gleichmäßig reduziert werden.

  • Vorteil: nur eine Steuerbox für alle Geräte, intelligente Verteilung im Drosselungsfall, zusätzlicher Mehrwert im Normalbetrieb (PV-Überschussladen, dynamisches Lastmanagement, Spitzenlastkappung)
  • Nachteil: aufwändigere Installation, EMS muss zertifiziert sein

Wir empfehlen für Premium-Anlagen und für alle Häuser mit zwei oder mehr steuerbaren Geräten klar die EMS-Lösung. Mehr Details dazu auf unserer Wissensseite zu Lastmanagement und EMS.

Gleichzeitigkeitsfaktoren bei mehreren steuVE

Wenn ein Haus mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen hat, wird es interessant. In der Praxis laufen ja selten alle Geräte gleichzeitig auf Volllast: Die Wärmepumpe heizt nicht den ganzen Tag, das E-Auto wird nicht 24 Stunden geladen, der Speicher entlädt sich abends. Die VDE-AR-N 4100:2026-04 berücksichtigt das durch sogenannte Gleichzeitigkeitsfaktoren.

Konkret bedeutet das: Wenn Sie eine 11-kW-Wallbox, eine 8-kW-Wärmepumpe und einen 5-kW-Speicher haben, wird nicht einfach 11 + 8 + 5 = 24 kW als Anschlussleistung gerechnet, sondern ein realistischer Wert mit Gleichzeitigkeitsfaktor. Das ist wichtig für die Auslegung des Hausanschlusses und für die Anmeldung beim Netzbetreiber. Wir berechnen das individuell auf Basis Ihrer geplanten Geräte und Ihres Nutzungsverhaltens.

In der Praxis: Bei Häusern mit drei oder mehr steuerbaren Geräten ist ein Energiemanagementsystem nicht nur sinnvoll, sondern fast unverzichtbar. Ohne intelligente Koordination müsste der Hausanschluss auf die theoretische Maximallast ausgelegt werden – und der Netzbetreiber würde häufiger Hausanschlussverstärkungen verlangen.

Schaltbilder und typische Installationen

Konstellation 1: Einfamilienhaus mit Wallbox

Eine 11-kW-Wallbox ist die einfachste §14a-Konstellation. Vom Smart-Meter-Gateway geht eine Steuerleitung über eine kleine Steuerbox direkt an die Wallbox. Im Normalbetrieb läuft die Wallbox mit voller Leistung. Im seltenen Drosselungsfall wird sie auf 4,2 kW reduziert. Das ist mit fast jeder modernen Wallbox umsetzbar (KEBA, Mennekes Amtron, Wallbe, ABL und andere).

Konstellation 2: Einfamilienhaus mit Wallbox und Wärmepumpe

Hier wird es interessant. Mit zwei steuerbaren Geräten haben wir die Wahl zwischen zwei Steuerboxen (eine pro Gerät) oder einem zentralen EMS, das beide koordiniert. In den meisten Fällen entscheiden wir uns für das EMS – allein schon, weil so PV-Überschussladen, Wärmepumpen-Boost bei Sonnenüberschuss und intelligente Priorisierung möglich werden. Im Drosselungsfall verteilt das EMS die 4,2 kW so, wie es für den Hausherrn am sinnvollsten ist.

Konstellation 3: Premium-Anlage mit Wallbox, Wärmepumpe, Speicher und Klima

Bei vier steuerbaren Geräten gibt es de facto nur den EMS-Weg. Ein Loxone Miniserver oder ein E3DC-Hauskraftwerk übernimmt das gesamte Energiemanagement, kommuniziert über EEBUS und Modbus mit den Geräten und stellt die §14a-Konformität über eine einzige Schnittstelle zum Smart-Meter-Gateway sicher. Der Netzbetreiber sieht nur einen „Steuerpunkt“ – im Hintergrund läuft eine ausgefeilte Logik, die alle Geräte koordiniert.

Praxisbeispiele aus der Region Hannover

Beispiel 1: Eigenheim in Bad Nenndorf

Eine Familie mit 12 kWp PV, 11-kW-Wallbox und 8-kW-Wärmepumpe. Wir haben einen Loxone Miniserver als EMS installiert, beide Geräte über EEBUS angebunden und beim Netzbetreiber Avacon das Modul 1 mit pauschaler Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises angemeldet. Im ersten Betriebsjahr wurde die Drosselung kein einziges Mal aktiviert – die Familie spart trotzdem die volle Modul-1-Pauschale beim Netzentgelt.

Beispiel 2: Mehrfamilienhaus in Hannover-Linden

Sechs Wohnungen mit GGV-PV auf dem Dach, einer zentralen Wärmepumpe für die Heizung und sechs Wallboxen in der Tiefgarage. Hier wäre eine Direktsteuerung jedes einzelnen Geräts sehr aufwändig gewesen. Wir haben einen zentralen EMS-Controller installiert, der alle Wallboxen, die Wärmepumpe und den Hausspeicher koordiniert. Beim Netzbetreiber enercity wurde die Anlage als ein steuerbarer Punkt angemeldet. Das Lastmanagement reduziert die Wallbox-Leistung dynamisch, sobald die Wärmepumpe viel Leistung zieht – ohne dass jemand etwas merkt.

Beispiel 3: Handwerksbetrieb in Wunstorf

Ein Gewerbeobjekt mit vier Mitarbeiter-Wallboxen, Klimaanlage und einem mittelgroßen Speicher. Hier waren wir besonders vorsichtig: Da der Betrieb tagsüber Spitzenlasten produziert, durfte das EMS nicht zu aggressiv drosseln. Wir haben deshalb eine Spitzenlastkappung programmiert, die unkritische Verbraucher (z. B. die Klimaanlage in den Pausenzeiten) priorisiert reduziert, bevor produktive Lasten betroffen sind. Die §14a-Anmeldung lief über Modul 2 mit prozentualer Reduzierung – passend zum gewerblichen RLM-Tarif.

Was Modul 3 ab April 2025 bedeutet

Seit dem 1. April 2025 gibt es zusätzlich zu den Modulen 1 und 2 auch Modul 3: zeitvariable Netzentgelte. Die Idee dahinter ist clever – statt einer pauschalen oder prozentualen Reduzierung bekommen Sie unterschiedliche Netzentgelte für unterschiedliche Tageszeiten. Hochtarif (HT), Standardtarif (ST) und Niedertarif (NT) – also drei zeitabhängige Preisstufen, die jährlich für das jeweilige Netzgebiet festgelegt werden.

Für Sie als Kunde lohnt sich Modul 3, wenn Sie Ihren Verbrauch zeitlich verschieben können. Wer das E-Auto in der Nacht lädt, die Wärmepumpe hauptsächlich am Vormittag laufen lässt und den Speicher in günstigen Zeiten lädt, kann mit Modul 3 deutlich mehr sparen als mit Modul 1 oder 2. Wir helfen Ihnen, das optimale Modul für Ihre Lebensweise zu wählen.

Wichtig: Sie können sich für Modul 1 oder Modul 2 entscheiden – aber immer nur eines davon. Modul 3 ist eine Erweiterung, die nur in Kombination mit Modul 1 nutzbar ist (nicht mit Modul 2). Ein Wechsel zwischen den Modulen ist möglich, aber meist mit einer Sperrfrist verbunden. Wir berechnen für Sie konkret, welches Modul sich in Ihrem Fall am meisten lohnt.
Häufige Fragen zu §14a EnWG

§14a Netzentgelt-Rechner

Welches Modul lohnt sich für Sie? Berechnen Sie Ihre individuelle Ersparnis — mit den aktuellen Netzentgelten Ihres Netzbetreibers in der Region Hannover.

§14a EnWG Netzentgelt-Rechner

Berechnen Sie Ihre Ersparnis durch Modul 1 oder Modul 2 — basierend auf den Netzentgelten Ihres Netzbetreibers.

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Wallbox ~2.500, Wärmepumpe ~4.000, Speicher ~1.500 kWh/Jahr

Rechtliche Grundlagen

§14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz, Fassung ab 01.01.2024)
BNetzA-Festlegung BK6-22-300 (Beschlusskammer 6) – Regelungen für netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen
MsbG (Messstellenbetriebsgesetz) – Regelungen zum Smart-Meter-Rollout
BSI TR-03109 – Technische Richtlinie für Smart Meter Gateways

§14a EnWG: Wir beraten Sie persönlich

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