VDE-AR-N 4100:2026-04 — was sich ab April 2026 für Ihre Elektroanlage ändert

Die VDE-AR-N 4100 ist die zentrale Anwendungsregel für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz. Mit der Ausgabe 2026-04 wird sie grundlegend überarbeitet — und betrifft praktisch jeden, der eine PV-Anlage, Wallbox, Wärmepumpe oder einen Batteriespeicher installieren möchte.

Wir haben die neue Norm aus Handwerkersicht aufgearbeitet: Was ist wirklich neu? Was bedeutet das für Sie als Eigenheimbesitzer oder Gewerbekunden? Und vor allem: Welche Anpassungen sind sicherheitstechnisch zwingend — und welche sind nur Hersteller-Verkaufsargumente?

Hinweis: Alle Angaben zu Gesetzen, Normen und Förderprogrammen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: April 2026. Lassen Sie sich persönlich beraten →

Wann gilt die neue Anwendungsregel?

Anwendungsbeginn

01. April 2026 — ab diesem Datum gilt die neue Anwendungsregel verbindlich für alle neu errichteten Kundenanlagen am Niederspannungsnetz.

Übergangsfrist

Bis 01. April 2027 — für Anlagen, die zum Stichtag bereits in Planung oder im Bau sind, gilt eine einjährige Übergangsfrist.

Bestandsanlagen

Kein Tausch nötig — bestehende, unveränderte Anlagen müssen nicht angepasst werden, sofern ein sicherer und störungsfreier Betrieb gewährleistet ist.

Für wen gilt die VDE-AR-N 4100?

Die Anwendungsregel umfasst die technischen Anforderungen, die bei Planung, Errichtung, Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz beachtet werden müssen. Konkret betrifft das:

  • Neue Bezugsanlagen — alle Stromanschlüsse von Privathäusern, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten
  • Erzeugungsanlagen — in Verbindung mit der VDE-AR-N 4105 (PV, BHKW, Notstromaggregate)
  • Speicheranlagen — stationäre Batteriespeicher und Hauskraftwerke
  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge — alle Wallboxen ab 4,2 kW
  • Ersatzstromerzeuger — für Notstromversorgung
  • Anschlussschränke im Freien (NEU in 2026-04)
  • Anlagen mit halbindirekter Messung bis 1000 A (NEU — vorher gab es separate Regelwerke)

Acht Situationen, in denen Ihre Anlage angepasst werden muss

Die Norm regelt klar, wann eine bestehende Anlage an die aktuellen Anforderungen angepasst werden muss. Mindestens eine dieser Situationen trifft auf nahezu jede moderne Installation zu:

1. Mehr Leistung

Erhöhung der benötigten oder eingespeisten elektrischen Leistung — z. B. größere PV-Anlage, zusätzlicher Speicher, dreiphasige Wallbox.

2. Dauerstrom-Anwendungen

Änderung vom haushaltsüblichen Verbrauchsverhalten zu Dauerstrom — Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage, große Speicher.

3. PV-Einspeisung

Umwandlung einer reinen Bezugsanlage in eine Bezugsanlage mit Netzeinspeisung — das ist bei jeder PV-Anlage der Fall.

4. §14a-Geräte

Nachrüstung oder Änderung an steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG (Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage, Speicher).

5. Phasenwechsel

Änderung von einem einphasigen in einen dreiphasigen Anschluss — z. B. bei Umrüstung auf 22-kW-Wallbox.

6. Raum-/Netzform-Änderung

Änderung der Raumnutzung oder der Netzform (z. B. TT zu TN-C-S Umstellung).

7. Weitere Netzanschlüsse

Errichtung weiterer Netzanschlüsse — etwa für eine Einliegerwohnung oder ein angebautes Gewerbe.

8. Betriebsbedingungen

Allgemeine Änderungen der Betriebsbedingungen bestehender elektrischer Anlagen.

Praxishinweis vom Meisterbetrieb: Solarteure und Vertriebsfirmen unterschätzen diese Punkte gerne. Wir prüfen vor jeder Installation, welche dieser acht Punkte zutreffen — und besprechen offen mit Ihnen, welche Anpassungen wirklich notwendig sind und welche optional. Ziel ist immer eine Anlage, die sicher betrieben werden kann und gleichzeitig wirtschaftlich bleibt.

Kurzschlussschutz — die unsichtbare Anforderung

Eine der wichtigsten technischen Anforderungen der VDE-AR-N 4100 betrifft das Kurzschlussausschaltvermögen der Schaltgeräte. Ein Kurzschluss erzeugt enorme Ströme — Schaltgeräte müssen diese sicher beherrschen, sonst drohen Brände oder Explosionen im Schrank.

Netzseitiger Anschlussraum

25 kA Kurzschlussausschaltvermögen — der höchste Wert. Hier können bei einem Kurzschluss extreme Ströme auftreten, weil noch keine Sicherung dazwischen ist.

Anlagenseitiger Anschlussraum

10 kA — kann auch durch das kombinierte Ausschaltvermögen zweier hintereinander liegender Geräte erreicht werden. Konkret: FI-LS mit 6 kA und ein vorgelagerter SLS-Schalter ergeben kombiniert 10 kA.

Stromkreisverteiler

6 kA — die normale Unterverteilung mit Standard-LS-Schaltern. Hier ist der Kurzschlussstrom durch die vorgeschalteten Sicherungen schon begrenzt.

Stromsensoren im Vorzählerbereich — komplett neu geregelt

Eine der wichtigsten Neuerungen der VDE-AR-N 4100:2026-04 betrifft Stromsensoren vor dem Zähler. Bisher war das ein rechtliches Graubereich — jetzt gibt es klare Regeln. Das ist besonders relevant für PV-Anlagen mit Lastmanagement, Energiemanagementsysteme (EMS) und Wallboxen mit dynamischem Lastmanagement.

Die Norm erlaubt jetzt explizit den Einsatz von Stromsensoren im Vorzählerbereich für fünf Zwecke:

  • Dynamisches Lastmanagement für Ladeeinrichtungen — z. B. bei mehreren Wallboxen, die sich die verfügbare Hausanschlussleistung teilen müssen
  • Symmetrieeinrichtungen — zur gleichmäßigen Belastung der drei Außenleiter (besonders wichtig bei Speichern und PV-Anlagen)
  • Visualisierung des Gesamtenergiebedarfs — Energie-Monitoring für den Hausbesitzer
  • Energiemanagementsysteme (EMS) — z. B. Loxone, intelligentes Steuern von PV-Überschuss zur Wallbox oder Wärmepumpe
  • Einspeiseüberwachung (PAV,E) — Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung nach EEG
Wichtig: Diese Messwerte dürfen nicht zu Abrechnungszwecken verwendet werden. Sie dienen ausschließlich der internen Steuerung und Visualisierung. Die offizielle Abrechnung erfolgt weiterhin über den geeichten Zähler des Messstellenbetreibers.

Die Regeln im Detail:

  • Maximal 4 Stromsensoren je Kundenanlage (3 Außenleiter + 1 N/PEN)
  • Maximal 1 VA Leistungsentnahme je Außenleiter (Sensor, Leitung, Klemmen, Auswerteeinheit zusammen)
  • Spannungsversorgung der Auswerteeinheit aus dem gemessenen Bereich (also hinter dem Zähler)
  • Gehäuse müssen plombierbar ausgeführt sein (Schutzklasse II, IP31)
  • Anschlussleitungen H07V-K mindestens 1,5 mm², durchgehend und ungeschnitten
  • Verboten: Einbau im Hausanschlusskasten oder in anderen Übergabestellen

Steuerung nach §14a EnWG

Die VDE-AR-N 4100 setzt die Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Steuerung nach §14a EnWG technisch um. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen — Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen ab 4,2 kW, stationäre Speicher und bidirektionale Ladeeinrichtungen — müssen vom Netzbetreiber im Bedarfsfall gedimmt werden können.

Smart Meter Gateway

Das SMGW im Raum für APZ ist die zentrale Schnittstelle. Es kommuniziert mit dem Messstellenbetreiber und gibt Steuerbefehle weiter.

Steuerbox

Die Steuerbox des Messstellenbetreibers wird an die HAN/CLS-Schnittstelle des SMGW angeschlossen. Sie übersetzt die Netzsignale in Steuerbefehle.

EEBUS-Standard

Die Bundesnetzagentur empfiehlt EEBUS als branchenweiten Mindeststandard für die digitale Schnittstelle zwischen Steuerbox und Verbrauchseinrichtungen.

Für ältere Geräte ohne digitale Schnittstelle (z. B. ältere Wärmepumpen) erlaubt die Norm in einer Übergangsphase die Steuerung über potentialfreie Relaiskontakte. Das Enddatum dieser Übergangsphase wird in einer der nächsten Revisionen festgelegt — voraussichtlich nicht vor 2028.


Überspannungsschutz — wann wirklich Pflicht?

Die VDE-AR-N 4100 verweist beim Überspannungsschutz auf die DIN VDE 0100-443 (Bedarfsermittlung) und DIN VDE 0100-534 (Auswahl und Errichtung). Die Kernaussage ist eindeutig:

Es ist davon auszugehen, dass in jeder neu zu errichtenden Anlage ein Überspannungsschutz benötigt wird. In der Praxis bedeutet das: Ohne sehr gute Begründung wird bei Neuanlagen ein Überspannungsschutz installiert.

Der Überspannungsschutz unterscheidet zwischen SPD Typ 1 (Blitzstrom-Ableiter, gegen direkte Blitzeinschläge) und SPD Typ 2 (Überspannungs-Ableiter, gegen induzierte Überspannungen aus dem Netz). Für SPD Typ 1 im Hauptstromversorgungssystem gelten besonders strenge Anforderungen:

  • Konformität mit DIN EN 61643-11, nachgewiesen durch ein akkreditiertes Prüfzeichen
  • Bei innerem Kurzschluss dauerhafte Trennung vom Netz
  • Nur spannungsschaltende SPDs (Funkenstrecke) — Varistoren sind im Hauptstromversorgungssystem nicht zulässig
  • Keine LEDs oder Energieentnahme — der SPD darf keinen Strom verbrauchen
  • Kurzschlussfestigkeit ISCCR mindestens 25 kA
  • Folgestrom darf die Hausanschlusssicherung nicht auslösen
  • Plombierbares Gehäuse, Statusanzeige ohne Öffnen prüfbar
Wichtig: Wenn keine Erdungsanlage vorhanden ist und SPD Typ 1 vorgesehen wird, muss geprüft werden, ob eine Erdungsanlage nach DIN 18014 nachgerüstet werden muss. Das ist im Bestandsbau oft der Fall — und ein Punkt, den Solarteure regelmäßig übersehen.

Bei Freileitungseinspeisung ist SPD Typ 1 grundsätzlich Pflicht und sollte möglichst nahe am Zählerschrank angeordnet werden. Im ländlichen Raum der Region Hannover ist das ein häufiger Fall.


Was die neue Norm ersetzt

Mit der VDE-AR-N 4100:2026-04 werden gleich mehrere bisherige Regelwerke ersetzt oder integriert. Das macht die Anwendung deutlich einfacher, weil nicht mehr in verschiedenen Dokumenten nachgeschlagen werden muss:

  • FNN-Hinweis „Hinweise für die Errichtung von mehreren Netzanschlüssen am Niederspannungsnetz“ (Ausgabe 2023)
  • FNN-Hinweis „Erfassung von Messwerten im Vorzählerbereich“ (Ausgabe 2023)
  • FNN-Hinweis „Zählerplätze mit halbindirekten Messungen bis 1000 A in der Niederspannung“ (Wandleranlagen, Ausgabe 2022)
  • FNN-Hinweis „Anforderungen für den symmetrischen Anschluss und Betrieb nach VDE-AR-N 4100:2019″

Zusätzlich wurden Inhalte aus dem FNN-Hinweis „Zählerplätze in Bestandsanlagen“ (2023), der FNN-Studie zur Unsymmetrie in der Niederspannungsebene (2021) und Änderungen der DIN 18014/18015 berücksichtigt.


Was bedeutet das für die Region Hannover?

Die VDE-AR-N 4100 ist eine bundesweit gültige Anwendungsregel — die konkreten Detailanforderungen werden aber durch die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der lokalen Netzbetreiber ergänzt. In der Region Hannover sind das hauptsächlich:

Avacon Netz

Größter Netzbetreiber in der Region — zuständig für Wunstorf, Bad Nenndorf, Schaumburg, Pattensen und große Teile des Umlands. TAB folgt der VDE-AR-N 4100 mit ergänzenden Regelungen zur Anmeldung über das Avacon-Netzanschlussportal.

enercity Netz

Zuständig für Hannover Stadt, Langenhagen, Laatzen, Garbsen, Seelze. Eigene TAB mit teilweise abweichenden Detailanforderungen — wir berücksichtigen das bei der Planung Ihrer Anlage.

LeineNetz & Stadtwerke

LeineNetz für Neustadt am Rübenberge (Tochter der Stadtwerke Neustadt). Stadtwerke Springe für Springe und Stadtwerke Barsinghausen für Barsinghausen (beide nutzen das Avacon-Netz) für ihre jeweiligen Versorgungsgebiete.
Was wir für Sie übernehmen: Wir kennen die TAB-Detailanforderungen aller Netzbetreiber in der Region Hannover. Von der Anmeldung über das jeweilige Netzanschlussportal bis zur Inbetriebnahme — wir übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Netzbetreiber.

Häufige Fragen zur VDE-AR-N 4100


Sie planen eine Installation nach neuer Norm?

Ob PV, Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher — wir beraten Sie ehrlich, welche Anpassungen für Ihr Vorhaben erforderlich sind. Als Elektro-Meisterbetrieb kennen wir die VDE-AR-N 4100:2026-04 im Detail und arbeiten täglich damit. Keine versteckten Überraschungen, keine Verkaufstricks — nur fundierte Beratung vom Fachbetrieb in der Region Hannover.

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