Hier haben wir die wichtigsten Fragen aus der Praxis gesammelt – sortiert nach Themengebiet. Die Antworten kommen direkt aus unserem Werkstattalltag als Elektromeisterbetrieb in der Region Hannover. Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet ist, sprechen Sie uns einfach an.
Hinweis: Alle Angaben zu Gesetzen, Normen und Förderprogrammen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: April 2026. Lassen Sie sich persönlich beraten →
Normen, Recht und Genehmigungen
Die VDE-AR-N 4100 ist die zentrale Anwendungsregel für Zähleranlagen in Deutschland. Sie regelt, wie Zählerplätze aufgebaut sein müssen, welche Schutzeinrichtungen Pflicht sind und wie die Kommunikation mit dem Smart-Meter-Gateway funktioniert. Die neue Fassung 2026-04 ist seit dem 01.04.2026 gültig und ersetzt fünf bisherige FNN-Hinweise. Sie gilt für alle Neuanlagen, Erweiterungen und Änderungen. Eine Übergangsfrist bis 01.04.2027 erlaubt für laufende Projekte noch die alte Norm.
Der §14a EnWG regelt seit dem 01.01.2024 die Steuerung sogenannter „steuerbarer Verbrauchseinrichtungen“. Dazu zählen Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Batteriespeicher mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW. Der Netzbetreiber darf diese Geräte im seltenen Fall eines Netzengpasses auf 4,2 kW drosseln. Im Gegenzug bekommen Sie vergünstigte Netzentgelte. Die Module 1, 2 und 3 bestimmen, wie viel Sie sparen.
Ja, jede PV-Anlage muss vor Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. In der Region Hannover sind das primär Avacon Netz, enercity Netz und LeineNetz. Wir übernehmen die komplette Anmeldung über das jeweilige Netzanschlussportal – das ist ein Bürokratieprozess, der bei falscher Bearbeitung wochenlange Verzögerungen verursachen kann.
Das ist die offizielle BNetzA-Festlegung, die den §14a EnWG technisch und rechtlich konkretisiert. Sie legt fest, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen ans Netz angemeldet, gesteuert und abgerechnet werden. Wichtig: Die Festlegung verlangt, dass jedes Gerät über 4,2 kW Anschlussleistung steuerbar sein muss – entweder einzeln oder über ein Energiemanagementsystem.
Bei nicht fachgerecht ausgeführten Arbeiten ja. Eine Elektroinstallation darf in Deutschland nur von einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Wer dagegen verstößt, riskiert nicht nur den Versicherungsschutz, sondern bei einem Schadensfall auch Haftungsansprüche. Wir sind im Installateurverzeichnis von Avacon, enercity und LeineNetz eingetragen.
Zähleranlage und Zählerschrank
In den meisten Fällen ja. Bestandsschränke sind oft 30+ Jahre alt und entsprechen nicht mehr der VDE-AR-N 4100. Häufig fehlen Reservefelder für die zusätzlichen Zähler (Einspeisezähler), die elektrische Trennung ist nicht mehr normgerecht oder die Erdungsanlage ist unzureichend. Wir prüfen das vor Ort und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Umbau nötig ist – oder ob die bestehende Anlage noch genutzt werden kann.
Das sind die vier wichtigsten Bereiche eines Zählerschranks: NSR (Netzbetreiber-System-Raum) für den Hausanschluss und SLS, ASR (Anlagen-System-Raum) für die Hauptverteilung, RfZ (Raum für Zähler) für die Stromzähler und APZ (Anwendungsbereich für Zusatzanwendungen) für das Smart-Meter-Gateway und die Steuerbox. Jeder Bereich ist plombierbar – das ist Vorschrift.
Die Bandbreite ist groß: ein einfaches Einfamilienhaus mit einem Zählerplatz ist deutlich günstiger als ein Mehrfamilienhaus mit sechs Zählerplätzen, Wandlermessung und Smart-Meter-Vorrüstung. Wir kalkulieren jedes Projekt individuell und transparent – sprechen Sie uns für eine konkrete Einschätzung an.
Bestandsschutz bedeutet: Eine Anlage, die bei der Errichtung den damals geltenden Normen entsprach, darf weiter betrieben werden, auch wenn sich die Normen inzwischen geändert haben. Sobald Sie aber etwas ändern oder erweitern (Wallbox nachrüsten, PV-Anlage anschließen, Wärmepumpe einbauen), muss der geänderte Teil nach aktueller Norm ausgeführt werden – und das löst meist Anpassungen am Zählerschrank aus.
Ja, der Keller ist ein klassischer Aufstellungsort. Wichtig sind: Erreichbarkeit für den Netzbetreiber (frei zugänglich, nicht hinter Möbeln), Trockenheit, Mindestabstände zu anderen Installationen und eine Höhe der Zähler zwischen 0,80 m und 1,80 m. Verboten sind Wohnräume, Küchen, Bäder und Treppenhäuser. In Neubauten setzen wir oft auf einen Hausanschlussraum direkt am Eingang.
Wandlermessung
Weil sich die Anschlussleistung in modernen Eigenheimen drastisch erhöht. Bei klassischer Direktmessung ist bei 63 A Schluss – das entspricht etwa 44 kW dauerhaft. Wenn aber Wallbox (11 kW), Wärmepumpe (8 kW), Speicher und PV zusammenkommen, reicht das schnell nicht mehr. Dann muss auf halbindirekte Messung mit Stromwandlern umgestellt werden. Das ist Standardtechnik, die früher nur im Gewerbe nötig war.
Eine halbindirekte Messung ist deutlich aufwändiger. Sie braucht drei Stromwandler, einen größeren Zählerschrank, zusätzliche Verdrahtung und die Plombierung durch den Netzbetreiber. Die Mehrkosten gegenüber einer direkten Messung sind spürbar, lohnen sich aber, weil Sie damit Ihren Hausanschluss zukunftssicher machen.
Der Elektrofachbetrieb. Wir installieren die Wandler im Zählerschrank, die Sekundärverdrahtung zum Zähler und alle Schutzeinrichtungen. Der Netzbetreiber kommt nur, um die Plombierung anzubringen und die Inbetriebnahme abzunehmen. Die Wandler selbst bekommen wir vom Netzbetreiber – sie müssen vom konkreten Modell sein, das der Netzbetreiber zugelassen hat.
Mit der VDE-AR-N 4100:2026-04 ist die halbindirekte Messung jetzt bis 1000 A Bemessungsstrom erlaubt – das entspricht etwa 690 kW Anschlussleistung. Darüber wird auf Mittelspannung mit eigener Trafostation umgestellt. Für nahezu alle Wohn- und Gewerbeprojekte ist die halbindirekte Messung also die Standardlösung.
Ja, aber nur in Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Da die Wandler plombiert sind, dürfen wir die Plombierung nicht eigenmächtig lösen. Der Netzbetreiber muss kommen, die Plomben entfernen, wir wechseln die Wandler aus, danach plombiert der Netzbetreiber neu. Das ist Aufwand und Zeit – deshalb planen wir gleich beim ersten Aufbau eine vernünftige Reserve mit ein.
Wallbox und Elektromobilität
Für die meisten Eigenheime ist 11 kW absolut ausreichend. Sie können damit ein E-Auto in 6–8 Stunden voll laden – ideal über Nacht. Eine 22-kW-Wallbox lädt zwar doppelt so schnell, ist aber nur sinnvoll, wenn Sie regelmäßig in kurzer Zeit viel Strom brauchen (z. B. Vielfahrer mit zwei Autos). Außerdem ist sie meldepflichtig beim Netzbetreiber, eine 11-kW-Wallbox nur anzeigepflichtig.
Nur wenn die Wallbox keine integrierte DC-Fehlerstromerkennung (RCD-DD oder RCD Typ B) hat. Moderne Wallboxen von KEBA, Mennekes, Wallbe und ABL haben das oft schon eingebaut – dann reicht ein FI Typ A vor der Wallbox. Wir prüfen das vor jeder Installation, weil ein FI Typ B deutlich teurer ist als ein Typ A.
PV-Überschussladen bedeutet: Die Wallbox lädt nur dann (und nur so schnell), wie gerade Solarstrom übrig ist. Wenn Ihre PV gerade 4 kW produziert und das Haus 1 kW braucht, lädt die Wallbox mit 3 kW. Dafür braucht es ein Energiemanagementsystem, das die Leistungsflüsse misst und steuert. Das spart Geld, weil Sie keinen Netzstrom kaufen müssen, und maximiert Ihren PV-Eigenverbrauch.
Ja, mit der richtigen Kombination aus E-Auto und Wallbox. Bidirektionales Laden (V2H = Vehicle to Home) ist 2026 endlich im Massenmarkt angekommen. Modelle wie Hyundai Ioniq 5/6, Kia EV6, MG Marvel R, Cupra Born, VW ID.7 und einige andere unterstützen das. Sie brauchen eine kompatible Wallbox und ein Energiemanagementsystem. Mit 60–80 kWh aus dem Auto kann ein Haus eine ganze Woche überbrücken.
Das ist deutlich komplexer als beim Eigenheim. Sie brauchen einen WEG-Beschluss, ein dynamisches Lastmanagement, eichrechtskonforme Zähler (MID) für die individuelle Abrechnung und meist eine Anpassung der Zähleranlage. Wir haben das auf einer eigenen Seite ausführlich erklärt – siehe unsere Wissensseite zur Wallbox im Mehrfamilienhaus.
Ja, definitiv. Eine Wallbox ist sicherer und schneller als das mitgelieferte Notladekabel an der Schuko-Steckdose – und Sie müssen das Auto nicht stundenlang an einer ungeschützten Steckdose hängen lassen. Mit einem günstigen Heimstromtarif kostet das Laden deutlich weniger als an einer öffentlichen Säule. Wenn Sie später PV nachrüsten, können Sie sofort PV-Überschussladen aktivieren.
Wärmepumpe und Heizungselektrik
Mehr als viele denken: Lastauslegung des Hausanschlusses prüfen, FI Typ A oder B (je nach WP-Hersteller), Sanftanlauf bei größeren Modellen, Steuerleitung für SG-Ready oder EEBUS, Kommunikationskabel zum Smart-Meter-Gateway, Anpassung der Zähleranlage (oft Wandlermessung), §14a-Anbindung über Steuerbox. Plus die Anmeldung beim Netzbetreiber. Wir machen das komplett aus einer Hand.
Nicht zwingend – aber wenn Sie einen vergünstigten Heizstromtarif nutzen wollen (Wärmepumpentarif, Heizstrom), brauchen Sie eine separate Messung. Das geht entweder über eine Kaskadenmessung (ein gemeinsamer Zähler mit Unterverteilung), eine Doppelmessung (zwei separate Zähler) oder eine moderne Smart-Meter-Lösung mit virtuellen Zählwerten. Wir beraten Sie, was für Ihre Anlage und Ihren Verbrauch wirtschaftlich ist.
SG-Ready (Smart Grid Ready) ist ein einfacher Standard, mit dem die Wärmepumpe auf vier Betriebszustände reagieren kann: normaler Betrieb, sperren (z. B. bei Netzengpass), empfehlen-zu-laufen (PV-Überschuss), zwingend-laufen (sehr viel PV-Überschuss). Der Elektriker schließt zwei Steuerleitungen an, die das Energiemanagement oder das Smart-Meter-Gateway ansteuern. Fast alle Wärmepumpen seit 2018 unterstützen SG-Ready.
Ja, in der Übergangsphase. Ältere Wärmepumpen ohne digitale Schnittstelle können über einen Adapter potentialfrei angesteuert werden – wir setzen dafür ein Koppelrelais ein. Das ist normgerecht und vom BNetzA in der Übergangsphase ausdrücklich erlaubt. Wann genau die Übergangsphase endet, ist noch nicht festgelegt – aktuell dürfen Sie also auch ältere Geräte weiternutzen.
Smart Meter, Steuerbox und Energiemanagement
Ein normaler Zähler (oder ein moderner Messeinrichtung, mME) zeigt nur den Verbrauch an. Ein Smart Meter (intelligentes Messsystem, iMSys) besteht aus zwei Komponenten: dem Zähler selbst und dem Smart-Meter-Gateway, das die Daten verschlüsselt an den Messstellenbetreiber und Netzbetreiber sendet. Das iMSys ist die Voraussetzung für §14a-Steuerung, für GGV-Abrechnung und für viele moderne Tarifmodelle.
Den Zähler selbst baut der Messstellenbetreiber (oft der Netzbetreiber) ein – der Wechsel ist für Sie als Kunde meist kostenlos. Was der Elektriker (also wir) macht: die Vorrüstung, also den Platz im Zählerschrank vorbereiten (APZ-Bereich, Datenleitung Kat.5, Steuersignal-Klemmleiste). Ohne diese Vorrüstung kann der Messstellenbetreiber nicht einbauen.
Die Steuerbox sitzt zwischen Smart-Meter-Gateway und den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Wallbox, Wärmepumpe, Speicher). Sie übersetzt die Steuersignale des Netzbetreibers in Schaltbefehle, die das jeweilige Gerät versteht – meist über EEBUS, potentialfreie Kontakte oder analoge 0–10 V. Pro Gerät kann eine separate Steuerbox nötig sein – oder Sie nutzen ein Energiemanagementsystem, das alle Geräte zentral steuert.
EEBUS ist der deutsche Standardprotokoll für die Kommunikation zwischen Energiemanagement und steuerbaren Geräten. Mit der VDE-AR-N 4100:2026-04 ist EEBUS Mindeststandard für die Kommunikation am Smart-Meter-Gateway. Praktisch alle großen Hersteller (Vaillant, Viessmann, Stiebel Eltron, KEBA, ABB) unterstützen EEBUS – das macht herstellerübergreifende Lösungen möglich.
Ja, und das ist sogar empfehlenswert. Der Loxone Miniserver beispielsweise läuft komplett lokal – auch wenn das Internet ausfällt, arbeiten Lastmanagement, PV-Steuerung und Wärmepumpenkoordination weiter. Cloud-basierte Lösungen sind dagegen oft auf eine Internetverbindung angewiesen. Wir empfehlen für kritische Funktionen immer eine lokale Steuerung als Basis.
Photovoltaik, Speicher und Notstrom
In den meisten Fällen ja. Ohne Speicher liegt die Eigenverbrauchsquote bei etwa 25–35 %. Mit einem passenden Speicher steigt sie auf 60–80 %. Da Sie für selbst verbrauchten Strom etwa das Vierfache sparen wie für eingespeisten Strom (35 ct/kWh vs. 8 ct/kWh), lohnt sich der Speicher wirtschaftlich. Bei Familien mit hohem Tagesverbrauch (z. B. Wärmepumpe, Wallbox, Klimaanlage) ist die Wirtschaftlichkeit noch besser.
Ein einfacher Speicher hängt am bestehenden Wechselrichter und braucht meist noch ein extra Energiemanagement. Ein Hauskraftwerk (z. B. E3DC) ist ein Komplettsystem mit integriertem Wechselrichter, Notstromfunktion, §14a-Steuerung und Energiemanagement in einem Gerät. Bei Stromausfall bleibt das Haus an, ohne dass Sie etwas tun müssen. Mehr dazu auf unserer E3DC-Wissensseite.
Eine normale PV-Anlage NICHT. Sie schaltet aus Sicherheitsgründen ab, sobald das Netz ausfällt – damit kein Strom in die Leitungen fließt, an denen jemand arbeiten könnte. Mit einem Hauskraftwerk wie dem E3DC und integrierter Notstromumschaltung läuft die PV im Inselbetrieb weiter und versorgt das Haus zusammen mit dem Speicher – auch tagelang, wenn die Sonne scheint.
In Deutschland sind die meisten Hausnetze als TN-C-S-System aufgebaut. Für die Notstromversorgung muss bei einem Stromausfall nicht nur die drei Außenleiter, sondern auch der Neutralleiter sicher vom öffentlichen Netz getrennt werden – sonst kann es zu Rückspeisungen kommen, die für das Stromnetz und Personen gefährlich sind. E3DC-Hauskraftwerke haben diese allpolige Trennung integriert, viele günstigere Speicher nicht.
Für Premium-Anlagen mit Notstrom setzen wir auf E3DC-Hauskraftwerke (Made in Germany, integrierter Wechselrichter, echte Notstromfunktion). Für preissensible Projekte kombinieren wir SMA, Fronius oder Kostal Wechselrichter mit BYD-, Pylontech- oder LG-Speichern. Welcher Weg für Sie der richtige ist, klären wir im Beratungsgespräch – ohne Verkaufsdruck.
Überspannungsschutz und Erdung
Seit der Aktualisierung der DIN VDE 0100-443 gilt: In jeder neuen elektrischen Anlage ist davon auszugehen, dass Überspannungsschutz benötigt wird. Der Elektriker muss aktiv begründen, warum keiner eingebaut wird – nicht umgekehrt. In der Praxis verbauen wir bei nahezu jedem Neubau und jeder umfassenden Sanierung einen mehrstufigen Schutz, weil die Investition gegenüber dem Schadensrisiko vernachlässigbar ist.
Typ 1 (Blitzstromableiter) wird im Hauptverteiler eingebaut und leitet direkten Blitzstromanteil ab – meist mit Funkenstrecken. Typ 2 (Überspannungsableiter) sitzt im Stromkreisverteiler und baut die Restspannung weiter ab – meist mit Varistoren. Typ 3 (Feinschutz) wird nahe am Endgerät eingebaut und schützt empfindliche Elektronik wie Computer oder Wechselrichter vor der letzten Restspannung. Ein professioneller Schutz kombiniert alle drei Stufen.
Im Vergleich zum Schaden, den er verhindert, sehr wenig. Ein mehrstufiger Schutz für ein Einfamilienhaus liegt im niedrigen vierstelligen Bereich – die Geräte im Haus dahinter (PV-Wechselrichter, Wärmepumpe, Smart Home, Computer, Audio) summieren sich schnell auf ein Vielfaches. Die Investition rechnet sich schon beim ersten verhinderten Schaden. Für eine konkrete Kalkulation für Ihr Haus sprechen Sie uns an.
Das hängt von Standort, Gebäudegröße und Risikoanalyse ab. Bei Einfamilienhäusern in Hannover sind äußere Blitzschutzsysteme nicht generell vorgeschrieben, werden aber bei exponierten Lagen oder größeren Wohngebäuden empfohlen. Die Berechnung erfolgt nach DIN EN 62305-2. Für komplexe Projekte arbeiten wir mit zertifizierten Blitzschutz-Fachkräften zusammen.
Mieterstrom, GGV und Mehrfamilienhaus
Bei klassischem Mieterstrom (§42a EnWG) wird der Eigentümer zum Energieversorger und muss alle Lieferantenpflichten erfüllen – inklusive Vollversorgungspflicht und komplexer Abrechnung. Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) nach §42b EnWG ist das anders: Die Bewohner werden direkt aus der gemeinsamen PV beliefert, ohne dass der Eigentümer zum Energieversorger wird. Das ist deutlich einfacher und seit 2024 die bevorzugte Lösung für MFH.
Ja, in einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen alle wesentlichen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum beschlossen werden. Eine PV-Anlage auf dem Dach ist nach §20 WEG eine bauliche Veränderung – seit der WEG-Reform 2020 reicht dafür aber meist ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Der Verteilungsschlüssel innerhalb der WEG kann nach §42b Abs. 6 EnWG ebenfalls per Mehrheit festgelegt werden.
Praktisch unbegrenzt – mit dynamischem Lastmanagement. Wir haben Projekte mit 5, 10, 50 oder mehr Stellplätzen umgesetzt. Der Hausanschluss ist dabei selten der Engpass: Mit einem zentralen EMS-Controller verteilt sich die verfügbare Leistung automatisch auf die ladenden Fahrzeuge. Wichtig sind die brandschutzrechtlichen Vorgaben (Tiefgarage, Feuerwehrzufahrt, F90-Deckendurchführung) und die eichrechtskonforme Abrechnung.
Ja. Mit einem ausreichend dimensionierten E3DC-Hauskraftwerk (z. B. Quattroporte) oder mit mehreren parallel geschalteten Speichern können Sie das gesamte Gebäude oder zumindest kritische Bereiche wie Aufzug, Treppenhausbeleuchtung und Heizung im Stromausfall weiter versorgen. Das wird in der Region Hannover bei zunehmend instabilem Stromnetz immer attraktiver.
Region Hannover und lokale Netzbetreiber
Das hängt vom genauen Wohnort ab. Avacon Netz ist primär für Wunstorf, Bad Nenndorf, Schaumburg, Pattensen und große Teile des Umlands zuständig. Enercity Netz versorgt die Stadt Hannover, Langenhagen, Laatzen, Garbsen und Seelze. LeineNetz (Tochter der Stadtwerke Neustadt am Rübenberge) ist ausschließlich für Neustadt am Rübenberge zuständig. Die Stadtwerke Springe und Stadtwerke Barsinghausen haben eigene Versorgungsgebiete (nutzen aber das Avacon-Netz). Wir kennen die Anforderungen aller lokalen Netzbetreiber.
Die TAB sind die Hausordnung des Netzbetreibers. Sie ergänzen die VDE-Normen mit lokalen Vorgaben – z. B. welche SLS-Schalter zugelassen sind, wo Smart-Meter-Gateways platziert werden müssen oder wie die Erdungsanlage ausgeführt wird. Avacon, enercity und LeineNetz haben jeweils eigene TAB. Wir kennen alle drei und wenden sie bei jedem Projekt korrekt an.
Das hängt vom Netzbetreiber und der Komplexität der Anlage ab. Bei einer einfachen Eigenheim-PV mit Avacon oder enercity sind Sie meist in 2–4 Wochen durch. Bei Mehrfamilienhäusern mit GGV oder Gewerbeanlagen mit Wandlermessung kann es 6–12 Wochen dauern. Wir übernehmen die komplette Kommunikation und schicken die Unterlagen sofort vollständig ein – das vermeidet Rückfragen und Verzögerungen.
Netzentgelte sind die Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes – sie machen etwa 25 % Ihres Strompreises aus. In der Region Hannover sind die Netzentgelte je nach Netzbetreiber unterschiedlich. Wir haben sie auf unserer §14a-Seite direkt im Rechner hinterlegt – damit Sie sehen, wie viel Sie sparen, wenn Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden.
Wir als Meisterbetrieb
Weil Elektrotechnik Meisterhandwerk ist. Solarteure können oft nur die PV-Module montieren – für den elektrischen Anschluss, die Zähleranlage und die Anmeldung beim Netzbetreiber brauchen sie ohnehin einen Elektromeisterbetrieb. Wir machen alles aus einer Hand: Beratung, Planung, Installation, Inbetriebnahme, Service. Sie haben einen Ansprechpartner – nicht drei.
Nein. Statiknachweise sind die Aufgabe von Bauingenieuren mit entsprechender Zulassung. Wenn ein Statikgutachten für Ihr Dach nötig ist (z. B. bei großen Anlagen, Schneelast-kritischen Regionen oder bei älteren Dachstühlen), arbeiten wir mit zertifizierten Statikern zusammen und holen das für Sie ein. Wir machen Elektrotechnik – aber wir versprechen nicht, was wir nicht selbst leisten können.
Ja. Für PV-Anlagen, Wärmepumpen, Wallboxen, Smart-Home-Systeme und Notstromanlagen bieten wir individuelle Wartungsverträge mit jährlicher Sichtprüfung, Funktionstest und Dokumentation für Versicherungsfälle. Insbesondere für E3DC-Notstromfunktionen empfehlen wir den Funktionstest mindestens einmal im Jahr – im Ernstfall müssen Sie sich auf das System verlassen können.
Ja. Wir sind Loxone Silver Partner für die Region Hannover und planen, programmieren und installieren komplette Loxone-Systeme – von der einfachen Lichtsteuerung bis zur kompletten Hausautomation mit integriertem Energiemanagement. Loxone ist unser bevorzugtes System, weil es offen, lokal und herstellerunabhängig arbeitet.
Für eine kostenlose Erstberatung haben wir in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen einen Termin frei. Die eigentliche Installation hängt von der Komplexität ab – einfache Wallbox-Installationen können wir oft innerhalb von 2–4 Wochen umsetzen, komplexere Projekte (PV mit Speicher, Wärmepumpe, Smart Home) brauchen längere Vorlaufzeit für Planung und Materialbeschaffung. Sprechen Sie uns einfach an – wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung.
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