Was ist Mieterstrom?

Beim Mieterstrom wird Solarstrom direkt auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt und an die Bewohner im Gebäude verkauft — ohne den Umweg über das öffentliche Netz. Der rechtliche Rahmen ist in §42a EnWG geregelt.

Seit 2024 gibt es keine Anlagengrößenbeschränkung mehr für Mieterstrom. Sowohl kleine Mehrfamilienhäuser als auch große Wohnanlagen können profitieren.

Mieterstromzuschlag (Stand 2025)

Vermieter und Anlagenbetreiber erhalten vom Staat einen Mieterstromzuschlag pro gelieferter Kilowattstunde — zusätzlich zur Einsparung beim Stromeinkauf:


Bis 10 kWp


2,59 ct/kWh Mieterstromzuschlag

Typisch für: Kleines MFH mit 4–6 Wohneinheiten.

10–40 kWp


2,24 ct/kWh Mieterstromzuschlag

Typisch für: Mittleres MFH mit 8–15 Wohneinheiten.

40–750 kWp


1,64 ct/kWh Mieterstromzuschlag (anteilig gestaffelt)

Typisch für: Große Wohnanlagen oder Quartierslösungen.


Voraussetzung: Der Strom muss direkt im Gebäude an Mieter geliefert werden. Der Anlagenbetreiber ist dabei formell Energielieferant mit entsprechenden Pflichten (Rechnungslegung, Mitteilungspflichten).

Alternative: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Seit 2024 gibt es mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eine einfachere Alternative zum klassischen Mieterstrom:


Kein Energielieferantenstatus


Der Anlagenbetreiber muss kein Energielieferant werden. Die Verteilung des PV-Stroms läuft über eine Plattform des Netzbetreibers.

Einfache Abrechnung


Die Zuordnung des PV-Stroms erfolgt rechnerisch über Smart Meter — ohne eigene Zählerinfrastruktur je Wohnung.

Ideal für WEGs und kleine MFH


Weniger Bürokratie, weniger Aufwand. Allerdings kein Mieterstromzuschlag — dafür auch keine Lieferantenpflichten.

Messkonzept beim Mieterstrom

Für Mieterstrom ist ein spezielles Messkonzept erforderlich. Die beiden gängigsten Varianten:

Summenzählermodell: Ein Hauptzähler am Hausanschluss plus Unterzähler je Wohnung. Der PV-Eigenverbrauch wird aus der Differenz berechnet. Klassisches Modell, bewährt und netzbetreiber-kompatibel.

Virtuelle Messung via Smart Meter: Intelligente Messsysteme in jeder Wohnung ermöglichen eine rechnerische Zuordnung des PV-Stroms. Basis für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV).

Mehr zu den einzelnen Messkonzepten: Messkonzepte für PV-Anlagen

Anforderungen in der Region Hannover


Avacon Netz


Anmeldung als Mieterstrom-Lieferant über das Avacon-Portal. Messkonzept muss vorab abgestimmt werden. Summenzählermodell ist Standard.

Enercity Netz


Summenzähler-Modell wird unterstützt. GGV-Plattform für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Vorbereitung.

Wirtschaftlichkeit: Rechenbeispiel

Beispiel: 30 kWp PV-Anlage auf einem 10-Parteien-MFH in der Region Hannover.


Eckdaten


Jährliche Erzeugung: ca. 27.000 kWh
Eigenverbrauchsquote: ca. 40–60 % (je nach Verbrauchsprofil)
Mieterstromzuschlag: ca. 2,24 ct/kWh (10–40 kWp-Staffel)
Reststrom-Einspeisung: 8,11 ct/kWh EEG-Vergütung

Wirtschaftlicher Vorteil


Die Kombination aus vermiedenen Strombezugskosten, Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung macht Mieterstrom auch auf mittleren Dachflächen wirtschaftlich.

Jedes Projekt ist individuell — wir erstellen Ihnen eine konkrete Wirtschaftlichkeitsberechnung.


Für Vermieter und Investoren: PV-Anlagen für Mieterstrom können auch geleast werden. Keine hohe Anfangsinvestition, planbare monatliche Kosten, steuerlich absetzbar. Sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen zu Mieterstrom



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