Was kostet ein E-Check — und was muss er kosten, damit er etwas taugt? Hier sind die marktüblichen Preise 2026 für Wohnung, Einfamilienhaus und Gewerbe, die DGUV-V3-Staffeln pro Gerät, die Prüffristen und die Antwort auf die Frage, warum das billigste Prüfangebot oft das teuerste ist.
Hinweis: Alle Angaben zu Gesetzen, Normen und Förderprogrammen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: Juli 2026. Lassen Sie sich persönlich beraten →
E-Check privat: Wohnung und Einfamilienhaus
Wohnung
Prüfung der Elektroanlage einer Wohnung (bis ca. 4 Zimmer): marktüblich 100–300 €, je nach Größe und Anzahl der Stromkreise.
Einfamilienhaus
Komplettes EFH inklusive Messungen und Protokoll: marktüblich 150–400 €, im Mittel um 280 €. Dauer typisch 1–3 Stunden.
Zusatzpositionen
Je zusätzlichem Stromkreis ca. 8–15 €, je geprüftem Gerät ca. 5–15 €. Wallbox oder PV-Anlage als Sonderprüfung: ca. 40–120 € Aufschlag.
Was Sie bekommen
Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung nach den VDE-Bestimmungen, dokumentiert im Prüfprotokoll — als Nachweis für Versicherung, Vermietung oder Hauskauf.
Gut zu wissen: „E-CHECK“ ist eine geschützte Marke des Elektrohandwerks — durchführen dürfen ihn Innungsfachbetriebe. Geprüft wird nach DIN VDE 0100-600 bzw. DIN VDE 0105-100, bei Geräten nach DIN EN 50699 (VDE 0702). Wer prüft, haftet für sein Protokoll — deshalb gehören zu einem seriösen E-Check echte Messungen (Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, FI-Auslösung), nicht nur ein Blick in den Verteiler.
DGUV V3 fürs Gewerbe: Preise pro Gerät und Anlage
Für Unternehmen ist die wiederkehrende Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen Pflicht (DGUV Vorschrift 3, §3 BetrSichV). Die Kosten hängen fast nur von der Stückzahl ab:
Ortsveränderliche Geräte (alles mit Stecker — vom Laptop-Netzteil bis zur Kaffeemaschine): marktüblich 3–6 € pro Gerät, bei kleinen Stückzahlen eher 6–8 €, bei mehreren hundert Geräten 2–4 €. Dazu kommt meist eine Anfahrt-/Grundpauschale. Ortsfeste Anlagen (Unterverteilungen, fest angeschlossene Maschinen): je Anlage typischerweise 150–450 €, Maschinen je nach Komplexität 20–90 €.
Die Prüffristen legt Ihre Gefährdungsbeurteilung fest. Als Richtwerte gelten: ortsveränderliche Geräte alle 6 Monate (auf Baustellen 3 Monate) — bei nachweislich niedriger Fehlerquote verlängerbar auf 1 Jahr in Werkstatt/Fertigung bzw. bis 2 Jahre im Büro. Ortsfeste Anlagen: spätestens alle 4 Jahre, in Feucht- und Sonderbereichen jährlich. Die Pflichten im Detail — auch für Vermieter — haben wir auf der Seite DGUV V3 & E-Check zusammengefasst.
Vorsicht bei Dumping-Angeboten „ab 1,50 €/Gerät“: Seriös prüfen heißt: Gerät öffnen bzw. messen, bewerten, beschriften, dokumentieren. Wer 300 Geräte am Vormittag „schafft“, hat gemessen — oder gestempelt. Im Schadensfall zählt vor Versicherung und Gericht nur ein belastbares Protokoll. Fragen Sie immer: Was wird gemessen, was dokumentiert, wer haftet?
Warum sich der E-Check rechnet
Für Vermieter ist die geprüfte Elektroanlage der Nachweis der Verkehrssicherungspflicht — bei einem Brand mit Personenschaden entscheidet das Protokoll über die Haftungsfrage. Für Unternehmen ist die DGUV-V3-Prüfung Voraussetzung des Versicherungsschutzes. Und für Hauskäufer ist der E-Check die günstigste Due-Diligence überhaupt: Für unter 400 € wissen Sie vor dem Kauf, ob eine 15.000-€-Sanierung ansteht — die Details dazu im Beitrag Elektroinstallation: Kosten 2026.
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Empfohlen wird alle 4 Jahre — und immer bei Anlässen: Hauskauf, nach größeren Umbauten, nach Wasserschäden oder wenn eine Anlage älter als 30 Jahre nie geprüft wurde. Für Vermieter empfiehlt sich der Rhythmus analog zum Mieterwechsel.
Ortsfeste Anlagen prüft eine Elektrofachkraft (befähigte Person). Ortsveränderliche Geräte darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Entscheidend ist die dokumentierte Befähigung — die prüft im Schadensfall die Berufsgenossenschaft.
Sie bekommen die Mängel klassifiziert ins Protokoll (gefahrbringend / erheblich / geringfügig) mit Empfehlung zur Frist. Gefahrbringende Mängel beheben wir nach Rücksprache sofort. Es gibt keine Pflicht, die Behebung beim prüfenden Betrieb zu beauftragen — bei uns aber auf Wunsch direkt im Anschluss, ohne zweite Anfahrt.
Ja. Wir inventarisieren die Betriebsmittel, leiten aus der Gefährdungsbeurteilung die Fristen ab und takten die Prüfungen so, dass der Betrieb weiterläuft — inklusive digitaler Protokolle und Erinnerung vor Fristablauf.
E-Check oder DGUV V3 anfragen — Festpreis nach kurzer Abfrage
Nennen Sie uns Objektgröße bzw. Geräteanzahl, und Sie erhalten einen Festpreis mit Terminvorschlag. Geprüft wird vom Elektro-Meisterbetrieb — rechtssicher dokumentiert, in der ganzen Region Hannover.