Was ist §14a EnWG?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betreibt — also eine Wallbox mit mehr als 4,2 kW, eine Wärmepumpe oder einen Batteriespeicher — muss diese beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Im Gegenzug erhalten Sie eine Reduktion der Netzentgelte.

Der Netzbetreiber (z. B. Avacon Netz oder Enercity Netz in der Region Hannover) darf die Leistung dieser Geräte zeitweise auf mindestens 4,2 kW dimmen, wenn das Stromnetz stark belastet ist. Eine vollständige Abschaltung ist nicht zulässig.

Die drei Module im Detail


Modul 1: Pauschale Reduktion


Feste Netzentgelt-Reduktion von ca. 110–190 €/Jahr.

Kein Smart Meter erforderlich. Gilt automatisch für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen seit 01.01.2024. Ihr Netzbetreiber rechnet die Pauschale direkt über den Stromversorger ab.

Geeignet für: Die meisten Haushalte mit Wallbox oder Wärmepumpe.

Modul 2: Reduziertes Arbeitsentgelt


60 % Reduktion auf den Arbeitspreisanteil des Netzentgelts.

Voraussetzung: Ein intelligentes Messsystem (iMSys) mit Smart Meter Gateway. Der Verbrauch der steuerbaren Einrichtung wird separat gemessen. Lohnt sich besonders bei hohem Verbrauch — z. B. Wärmepumpe und Wallbox.

Geeignet für: Haushalte mit Wärmepumpe + Wallbox und hohem Stromverbrauch.

Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt


Dynamische Netzentgelte je nach Tageszeit und Netzauslastung.

Seit dem 1. April 2025 verfügbar. Ergänzt Modul 1 — Sie profitieren von günstigeren Netzentgelten in Schwachlastzeiten. Erfordert ebenfalls ein iMSys. Besonders interessant in Kombination mit einem dynamischen Stromtarif.

Geeignet für: Technikaffine Haushalte mit Smart Home und dynamischem Tarif.


Was bedeutet das für Ihre PV-Anlage?

Wenn Sie eine PV-Anlage mit Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher betreiben, fallen alle diese Geräte unter §14a EnWG. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist Pflicht.

Die gute Nachricht: Ihre PV-Anlage hilft, den Netzbezug zu reduzieren. In Kombination mit einem Loxone oder KNX Smart Home lässt sich die lokale Priorisierung optimieren — Ihr Eigenverbrauch wird maximiert, bevor Strom aus dem Netz bezogen wird.

Besonders attraktiv wird die Kombination mit Modul 3 (zeitvariabler Netzentgelttarif): Wenn Sie Ihren Verbrauch in Zeiten günstiger Netzentgelte verlagern, sparen Sie doppelt — bei Netzentgelt und Strompreis.

Anmeldung beim Netzbetreiber


Avacon Netz


Online-Anmeldung über das Avacon Netz Portal. Formular „Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG“ — für Wallbox, Wärmepumpe und Speicher.

Enercity Netz


Ebenfalls Online-Anmeldung. Separate Formulare für Wärmepumpe, Wallbox und Speicher. Smart-Meter-Pflicht bei Neuanlagen.

MFM übernimmt das für Sie


Als eingetragener Elektrofachbetrieb melden wir Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen direkt beim Netzbetreiber an. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Übergangsregelung Bestandsanlagen: Wallboxen, Wärmepumpen und Speicher, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, genießen Bestandsschutz bis 31.12.2028. Danach müssen auch diese Anlagen §14a-konform angemeldet werden.

Häufige Fragen zu §14a EnWG



§14a EnWG: Wir beraten Sie persönlich

Welches Modul passt zu Ihrer Anlage? Wir prüfen Ihre Situation und übernehmen die komplette Anmeldung beim Netzbetreiber.

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